Die Wartezeiten werden bei einer privaten Krankenvollversicherung i.d.R. erlassen, wenn man lückenlos aus der bestehenden Krankenversicherung überwechselt, und dabei mindestens die letzten 3 bzw. 8 Monate versichert war. Alternativ können Wartezeiten auch durch Vorlage eines ärztlichen Untersuchungsberichtes erlassen werden.
siehe auch Wartezeiterlass