Die gesetzlich eingeführten Programme zur Vorsorge sind begrenzt auf Alter und Häufigkeit (z. B. Krebsvorsorge für Männer ab dem 45. Lebensjahr, Hautkrebs-Screening alle 2 Jahre). Selbst medizinisch sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen wie z. B. ein HIV-Test oder die Früherkennungsuntersuchung auf ein Glaukom werden nicht grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Einige Tarife privater Krankenversicherer erstatten auch Vorsorgeuntersuchungen darüber hinaus, z.B. ohne Altersgrenzen oder in größerem Umfang.