Pflegetagegeld

Wird jemand pflegebedürftig, zahlt die Versicherung einen vorher festgelegten Tagessatz zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen. Die Höhe variiert je nach Tarif und je nach Pflegestufe (0‐III, nichtstationär/stationär). Häufig wird in geringeren Pflegestufen (z.B. 0,I, II) auch nicht der volle Tagessatz ausgezahlt, sondern z.B. nur 50% oder 25%.

Weiterführende Informationen