Bei einigen Gesellschaften können gesetzlich oder noch bei einem anderen Unternehmen privat Versicherte einen Tarif abschließen, mit dem das Recht auf einen späteren Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Krankheitskostenvollversicherung der Gesellschaft erworben wird. Mit diesem Optionsrecht ist keine Verpflichtung zu einem späteren Wechsel verbunden, der Versicherte hat einen Anspruch gegen den Versicherer, er muss aber keine private KV bei dem Versicherer abschließen. Mit einem solchen Tarif sichert sich der Versicherte den Zugang zu einem Vertrag bei der Gesellschaft zu dem Gesundheitszustand, den er zum Zeitpunkt des Abschlusses des Optionstarifs hatte. Der Optionstarif hat eine ähnliche Wirkung wie eine Anwartschaftsversicherung. Der Versicherte "konserviert" den Gesundheitszustand. Später (nach Abschluss des Optionstarifs) hinzutretende Erkrankungen werden nicht berücksichtigt und können so auch nicht zu Ausschlüssen, Beitragszuschlägen oder einer Ablehnung des Antrags führen. Ein Optionstarif bietet sich z.B. für gesetzl. Versicherte an, die mit ihrer Entscheidung eines Wechsels in die PKV noch zögern oder die z.B. aufgrund der Bindung in einem Wahltarif einer gesetzl. Krankenkasse noch nicht aus der gesetzlichen Krankenkasse austreten können. Der Beitrag für einen Optionstarif ist recht günstig und bestimmt sich nach dem Eintrittsalter des Versicherten.