Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Sie ist wichtig für die Frage, ob ein Arbeitnehmer versicherungspflichtig oder versicherungsfrei ist und somit in die private Krankenversicherung wechseln kann.
Die JAEG der letzten 5 Jahre:
2013: 52.200 €
2014: 53.550 €
2015: 54.900 €
2016: 56.250 €
2017: 57.600 €
Arbeitnehmer sind versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die JAEG übersteigt.