Ein Generikum (auch Nachahmerpräparat) ist eine wirkstoffgleiche Kopie eines bereits unter einem Markennamen befindlichen Medikaments. Einige Tarife sehen eine niedrigere Erstattung vor, wenn nicht das Nachahmerpräperat verwendet wird.
Beispiel aus den Versicherungsbedingungen eines Versicherers:
"Für Arzneimittel ... beträgt die Erstattung des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages
- 100 %, sofern auf vorhandene Generika ...
zurückgegriffen wird,
- 100 %, sofern nicht auf vorhandene Generika zurückgegriffen wird,
weil im Zusammenhang mit der Einnahme des Generikums nachgewiesene
schwere allergische Reaktionen auftreten oder aufgrund
einer nachgewiesenen Allergie gegen einen der Trägerstoffe zu
befürchten sind, soweit diese allergischen Reaktionen lebensbedrohlich
oder von Umfang und Schwere her geeignet sind, eine
nachhaltige Gesundheitsstörung zu verursachen,
- 100 %, sofern nicht auf vorhandene Generika zurückgegriffen wird
und es sich um Notfall- oder Unfallbehandlungen handelt,
- 75 % in allen übrigen Fällen."