Anwartschaften

In der PKV (Private Krankenversicherung) werden von den Gesellschaften Anwartschaften angeboten, auch Anwartschaftsversicherungen genannt. Es gibt die kleine Anwartschaft und die große Anwartschaft. Mit Anwartschaften kann der Versicherungsnehmer in der PKV den Beitrag des Versicherungsvertrages für eine gewisse Zeit auf einen sehr niedrigen Beitrag für die Anwartschaft senken, erhält in dieser Zeit aber auch keine Leistungen aus dem Krankenversicherungsvertrag. Das ist sinnvoll z.B. wenn das Einkommen des VN unter die JAEG sinkt und er deshalb zurück in GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) geht. Sollte der VN später wieder oberhalb der JAEG verdienen, kann er zurück in seinen alten Tarif. Auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt sind Anwartschaften sinnvoll. Hat der VN eine kleine Anwartschaft abgeschlossen, dann kann er ohne erneute Gesundheitsprüfung zurück in seinen alten Tarif. Der Gesundheitszustand wird bei beiden Anwartschaften "konserviert". Es gilt bei Rückkehr in den alten Tarif also die Gesundheitsprüfung des ursprünglichen Vertrages, Risikozuschläge oder Ausschlüsse werden von diesem alten Tarif übernommen. Hat der VN eine große Anwartschaft abgeschlossen, dann wird zusätzlich zum Gesundheitszustand auch das Eintrittsalter "konserviert". Bei Rückkehr in den alten Vertrag wird der Beitrag also nicht neu anhand des dann erreichten Lebensalters kalkuliert, sondern es gilt das Eintrittsalter, das der VN hatte, als er den ursprünglichen Vertrag abgeschlossen hat. Mit Anwartschaften kann der Versicherungsnehmer also eine gewisse Zeit aus der PKV "aussteigen" (vorübergehender Wechsel in die GKV oder in eine ausländische oder internationale KV wegen Auslandsaufenthalts) sich also die Konditionen des alten Vertrages sichern und später wieder problemlos in die PKV "einsteigen".

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