Veranstalter:
Borchardt Versicherungsmakler
§ 1 Anwendungsbereich, Pflichten und Kosten
(1.) Diese Bedingungen finden Anwendung, wenn Personen an Gewinnspielen und Ausschreibungen von Borchardt Versicherungsmakler, Eckhard Borchardt, Krefelder Weg 8, 22419 Hamburg teilnehmen.
(2.) Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Verpflichtung für die Teilnehmer. Ebenfalls werden die Gewinnchancen nicht durch etwaige Leistungen der Teilnehmer beeinflusst.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren. Eine Person darf nur ein Mal pro Gewinnspiel teilnehmen. Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt diese Person vom Gewinnspiel
auszuschließen.
§ 3 Abwicklung
(1.) Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein Gewinner kann auf seinen Preis verzichten. In diesem Fall rückt
an seine Stelle die nächste Person nach oder es erfolgt die Ermittlung eines anderen Gewinners zu den bestehenden Konditionen. Die Übergabe erfolgt in der Regel per Versand an die von dem
Gewinner angegebene Adresse. Ist die Übergabe des Gewinns nicht möglich oder unzumutbar, erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz.
(2.) Die Benachrichtigung über den Gewinn erfolgt direkt durch die Gewinnversendung, welche entweder von dem Veranstalter oder beauftragten Agenturen/Kooperationspartnern durchgeführt wird. Der
Veranstalter ist berechtigt, die Daten des Gewinners an die Agenturen/Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.
(3.) Bei einer erfolglosen postalischen Zustellung des Gewinns behält sich die der Veranstalter vor, einen neuen Gewinner zu ermitteln. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft
sein (z.B. Post- oder E-Mailadressen) ist der Veranstalter nicht verpflichtet richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten (z.B. fehlerhafte
Post- oder E-Mailadresse) ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
(4.) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr könne Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o.Ä.
bestehen. Der Preissponsor kann einem dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.
§ 5 Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel
Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt (zur
Datenschutzerklärung).
§ 6 Haftung
(1.) Eine Haftung des Veranstalters - gleich aus welchem Rechtsgrund - besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das
Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet der Veranstalter gemäß dem vorstehenden Absatz für die
Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Veranstalter bei
Vertragsschluss aufgrund der ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachlage typischerweise rechnen musste.
(2.) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde.
(3.) Soweit die Haftung des Veranstalters gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen,
Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Gewinnspiels
(1.) Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern.
(2.) Weiterhin behält sich der Veranstalterdas Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt
insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines
Teilnehmers verursacht wird, ist der Veranstalter berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
(3.) In Ausnahme-Fällen gelten besondere Teilnahmebedingungen, die für das betreffende Gewinnspiel kenntlich ausgewiesen werden. Sie gehen im Konfliktfall diesen allgemeinen Bedingungen vor.