Es war vor einigen Jahren die wohl erste Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen: Die Württembergische BU für Bonus-Kunden. Nun hat die Württembergische die Bedingungen für diese dauerhafte BU-Aktion angepasst. Welche Veränderungen es gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Auch von der Württembergischen liegt nun eine Stellungnahme zur Problematik der "spontanen Anzeigepflicht" vor. Die Württembergische positioniert sich ganz ähnlich wie die Alte Leipziger, indem sie die Anwendung der spontanen Anzeigepflicht auf ganz besondere Ausnahmefälle beschränkt. Die Württembergische erläutert in ihrer Stellungnahme auf noch einmal, was eigentlich die überwiegende Rechtsauffassung in der Rechtssprechung und Literatur zu der "spontanen Anzeigepflicht" ist. Dadurch wird klar, dass wir es bei dem Urteil des LG Heidelberg und bei den Fällen der Basler, die in zumindest einem Fall einen BU-Leistungsanspruch ablehnte, mit abseitigen Rechtsauffassungen zur spontanen Anzeigepflicht zu tun haben. Wir sind daher auch sehr optimistisch, dass in der Berufsverhandlung das Urteil des Landgericht Heidelberg "kassiert" wird. Dann können sich auch Versicherer wie die Basler, die hier eine merkwürdige Widersprüchlichkeit zwischen Wort und Tat gezeigt hat, sich nicht mehr auf eine zu weitreichend verstandene spontane Anzeigepflicht berufen.
Wegen Vorerkrankungen ist es für Viele nicht oder nur eingeschränkt möglich eine Risikolebensversicherung zu bekommen. Auch die Württembergische bietet für diesen Personenkreis unter bestimmten Voraussetzungen verkürzte und vereinfachte Gesundheitsfragen in der Risikolebensversicherung an.
Die BU-Aktionen mit weniger und vereinfachten Gesundheitsfragen können für Kunden mit Vorerkrankungen eine gute Möglichkeit sein, doch noch wenigstens eine kleine BU-Rente versichern zu können. Aber Vorsicht mit den Fragen im Antrag zum Gesundheitszustand. Auch bei den Aktionen gilt die vorvertragliche Anzeigepflicht. Nicht immer formulieren die Versicherer die Fragen verständlich. Wir haben bei der Württembergischen nachgefragt.
Die Württembergische bietet schon länger eine BU mit weniger Gesundheitsfragen an, die für alle Berufsgruppen offen ist, allerdings ist die max. versicherbare Rente 750 EUR und es müssen 3 Sachverträge zusätzlich zu der BU-Versicherung abgeschlossen werden. In einer neuen Aktion, die ebenfalls dauerhaft angeboten wird, können 1.000 EUR Rente abgeschlossen werden.
Stellt die Württembergische wirklich keine Fragen zum Gesundheitszustand? Die Württembergische verzichtet nicht vollständig auf Gesundheitsfragen im Antrag, insofern handelt es sich nicht um eine BU ohne Gesundheitsfragen. Der Kunde muss im Antrag bestätigen, dass er voll arbeitsfähig ist, innerhalb der letzten 12 Monate maximal 2 Wochen zusammenhängend krank war und wegen derselben Erkrankung maximal 2 mal in ärztlicher Behandlung, Beratung oder Kontrolle war.