Eine weitere Möglichkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit weniger Gesundheitsfragen gibt es jetzt bei der LV 1871. Bis zu 1.500 EUR monatlich können mit 7 Fragen zum Gesundheitszustand und zu den sonstigen Gefahrumständen abgeschlossen werden.
Zu der "spontanen Anzeigepflicht" nimmt nun auch die LV 1871 Stellung. Die Stellungsnahme geben wir hier im Wortlaut wieder. Im Ergebnis distanziert sich die LV 1871 von dem Urteil des LG Heidelberg. Es bestehe keine spontane Anzeigepflicht für Umstände, welche die LV 1871 bei einer vollständigen Gesundheitserklärung abgefragt hätte. Ein Anfechtungsrecht bestehe in solchen Fällen nicht.
Die LV 1871 hat ein neues Produkt auf den Markt gebracht: "Golden BU Vorsorgeschutz". Die LV 1871 spricht mit dem neuen Produkt ein ganz wichtiges Thema an: den Kapitalaufbau für die Altersvorsorge. Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Einkommen ganz oder teilweise weg. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind bei Berufsunfähigkeit gar nicht und bei Erwerbsminderung nur in geringer Höhe zu erwarten.