Zu der spontanen Anzeigepflicht liegt uns nun eine Stellungnahme der Condor Lebensversicherung vor. Die Condor Versicherung hält das Urteil des LG Heidelberg für richtig und meint es sei "vorstellbar", dass es in einem Fall wie dem des LG Heidelberg neben § 19 VVG eine spontane Anzeigepflicht gibt. Wir geben die Stellungnahme der Fachabteilung hier im Wortlaut wieder.
Leider hat die Fachabteilung sich nicht direkt auf unsere Aufführungen bezogen, sondern offenbar eigene Fragen zum Thema "spontane Anzeigepflicht" erstellt und diese beantwortet.
Eine weitere BU-Aktion mit verkürzten Gesundheitsfragen gibt es nun bei der Condor.
Diese Aktion ist nur für Wirtschaftsingenieure. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft im VWI - Verband der Wirtschaftsingenieure. Die Mitgliedschaft kann auch zeitgleich mit der BU-Versicherung beantragt werden. Die Aktion der Condor ist der Aktion der HDI, die am 30.6.2017 ausgelaufen ist, ähnlich.
Allerdings nimmt die Condor hier wirklich nur Wirtschaftingenieure, die HDI war da etwas großzügiger und akzeptierte auch andere Mitglieder des VWI. Auch sind die Gesundheitsfragen bei der Condor umfassender als bei der HDI-Aktion.
[UPDATE: Die HDI-Aktion für Wirtschaftingenieure wurde neu aufgelegt, mehr dazu hier.]
In einem früheren Artikel war ich bereits auf die Unterschiede zwischen Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit eingegangen. Auch eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit (="Krankschreibung") heißt nicht, dass der Versicherer automatisch die BU-Rente zahlen muss, es sei denn, der Versicherer hat die AU-Klausel (Leistung auch bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit) in seinen Bedingungen.