Nun äußerte sich auch die Basler zu dem Thema "spontane Anzeigepflicht".
Die L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt einen Mandanten gegen die Basler Lebensversicherung. Der Versicherer wies den Leistungsanspruch wegen Berufsunfähigkeit zurück und hat den Vertrag angefochten.Begründung: Der Versicherungsnehmer habe bei den Gesundheitsfragen seine Albträume nicht angegeben.
Speziell "für junge Leute" bietet die Basler Versicherung nun die Risikolebensversicherung bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von 300.000 EUR mit vereinfachten Fragen an.
Dies ist möglich bis zu einem Höchsteintrittsalter der zu versichernden Person von 39 Jahren.
Eine neue Aktion für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen gibt es nun bei der Basler. Angeboten wird diese für alle, die nicht älter als 30 sind. Besondere Beschränkungen auf bestimmte Berufsgruppen gibt es nicht. Die Aktion mit vereinfachten Fragen ist auch für Studenten und Schüler offen.