In einem früheren Artikel war ich bereits auf die Unterschiede zwischen Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit eingegangen. Auch eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit (="Krankschreibung") heißt nicht, dass der Versicherer automatisch die BU-Rente zahlen muss, es sei denn, der Versicherer hat die AU-Klausel (Leistung auch bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit) in seinen Bedingungen.