Die Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung wurde zum Jahresanfang einmal mehr verbessert. Unter anderem wurde eine "Soforthilfe bei Krebs" (vereinfachter Nachweis der Berufsunfähigkeit) eingeführt und die Nachversicherungsgarantien wurden verbessert. Laut der Alte Leipziger hat es auch Umstellungen bei der Berufsgruppeneinordnung gegeben, so dass einige Berufe nun günstiger eingestuft werden. Die Details der Änderungen in den Bedingungen der Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es hier in unserem Blog-Artikel.
Wir hatten zu dem in den letzten Tagen viel diskutierten Thema "spontane Anzeigepflicht" gefragt: "Wo bleiben die Reaktionen der BU-Versicherer?". Der Versicherungsmakler Helberg hatte die Diskussion um das Urteil des LG Heidelberg in seinem Blog angestoßen und angeregt, jeder Makler solle bei den Versicherern anfragen, wie diese sich zu der spontanen Anzeigepflicht, positionieren.
Wir berichteten bereits über die BU-Aktion "BU für 3" der Alte Leipziger. Diese Aktion wurde nun verlängert. Spätester Antragseingang ist nun der 13.12.2013. Was bedeutet "BU für 3"? Die Alte Leipziger stellt im Antragsformular nur 3 Gesundheitsfragen, die Abfragezeiträume sind kürzer als im "normalen" Antrag, es werden keine Fragen zu risikorelevanten Hobbys, Sportarten oder zu geplanten Auslandsaufenthalten gestellt.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen oder ein anderes Produkt zur Arbeitskraftabsicherung ganz ohne Gesundheitsfragen, das kann keiner dieser Gesellschaften anbieten. Aber vereinfachte Gesundheitsfragen und damit ein einfacherer Zugang für Personen mit Vorerkrankungen, das ist möglich.
Es bieten sich immer mehr Möglichkeiten für diejenigen, die aufgrund von Vorerkrankungen keine Versicherung zur Arbeitskraftabsicherung erhalten können oder nur einen Vertrag mit hohen Zuschlägen und/oder ungünstigen Leistungsausschlüssen. Wir haben in diesem Blog bereits über fünf Versicherer berichtet, die Produkte zur Arbeitskraftabsicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitenversicherungen, Schwere-Krankheiten) mit reduzierten Fragen im Antrag zum Gesundheitszustand anbieten.
In einem früheren Artikel war ich bereits auf die Unterschiede zwischen Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit eingegangen. Auch eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit (="Krankschreibung") heißt nicht, dass der Versicherer automatisch die BU-Rente zahlen muss, es sei denn, der Versicherer hat die AU-Klausel (Leistung auch bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit) in seinen Bedingungen.
In einem Blog-Artikel vom vergangenen Jahr hatten wir über Änderungen in den Dynamikbedingungen der Alten Leipziger berichtet.
Unter Anderem hatte die Alte Leipziger in den Dynamikbedingungen die Regelung gestrichen, dass der Kunde das Recht auf dynamische Erhöhungen verliert, wenn er von der Erhöhung mehrmals hintereinander keinen Gebrauch macht.
Einige Versicherer - so auch die Alte Leipziger - nehmen eine Angemessenheitsprüfung vor, bei der es darum geht, ob eine angemessene Relation der Berufsunfähigkeitsrente zum Einkommen des Versicherten besteht. Besteht diese nicht, wird der Versicherer für die dynamischen Erhöhungen von der Leistung frei, bei denen keine angemessene Relation vorlag. Der Versicherer leistet auf diese Erhöhungen dann keine BU-Rente, die Beiträge werden zurückgezahlt.