Immobilien gelten als vergleichsweise sichere Form der Kapitalanlage. Da jede Kapitalanlage auch eine Form der Altersvorsorge sein kann, möchten wir Ihnen unser Immobilienangebot auch als eine Möglichkeit der Vorsorge für das Alter vorstellen.
Unser Immobilienangebot können Sie hier einsehen: Immobilien als Kapitalanlage.
Immobilien kann man in die folgenden Kategorien einteilen:
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Die Hauptversicherung der KinderPolice ist eine Rentenversicherung. Zusätzlich kann ein Pflegebaustein vereinbart werden. Dieser Pflegebaustein kann ohne Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden, wenn die Versicherte Person eine Berufstätigkeit, eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnt. Die Höhe der Berufsunfähigkeitrente nach der Umwandlung des Pflegebausteins in eine BU-Versicherung darf nicht höher als 600 EUR sein und die Höhe der zuvor bestehenden Pflegerente nicht übersteigen.
Durch Nachversicherungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung könne, so die Allianz, die Höhe der BU-Rente bis zu einer Monatsrente von max. 2.500 € werden, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei Aufnahme eines Studiums könne die sogenannte "Studentenklausel" vereinbart werden. Mit der Studentenoption kann die versicherte Rente verdoppelt werden (max. 2.500 EUR insgesamt), wenn die versicherte Person nach Abschluss des Studiums in das Berufsleben eintritt.
Über das Produkt informiert eine Broschüre der Allianz, die wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung stellen:
Mit der Allianz KinderPolice können Eltern oder Angehörige Ihren Kinder frühzeitig einen Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsvorsorge sichern. Spätere Erkrankungen versperren oft den Zugang zu einer BU-Vorsorge. Da die Allianz Kinder Police aber umfassende Ausbaumöglichkeiten ohne Gesundheitsprüfung enthält, spielen später auftretende Erkrankungen keine Rolle.
Kritisch anzumerken ist allerdings, dass die Allianz zwar ein gutes Produkt aufgelegt hat, die Ausbaumöglichkeiten aber nicht hinreichend in den Versicherungsbedingungen geregelt hat. Das betrifft vor allem die Studentenoption, also die Möglichkeit bei Eintritt in das Berufsleben nach Abschluss des Studiums die BU-Rente zu verdoppeln. Hierzu fehlen sowohl in den Bedingungen der Kinder-Police als auch in den Bedingungen zur BU-Vorsorge entsprechende rechtsverbindliche Regelungen. Daher bleiben die in der Werbung der Allianz besonders herausgestellten Ausbaumöglichkeiten ("Aus 600 € BU-Rente können 2.500 € werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung!") leider nur Werbeversprechen. Vertragliche Ansprüche wird der Kunde hieraus nicht ableiten können. Schade! Denn die Idee des Produktes ist wirklich gut.
Hier können Sie die Versicherungsbedingungen und weitere Informationen zur Allianz-Kinderpolice abrufen:
Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung wurde vom Bundesministerum für Finanzen von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent ab dem 1.1.2012 gesenkt. Der höchstzulässige Rechnungszins ist der Zinssatz, den ein Lebensversicherer dem Versicherungsnehmer mit dem Vertragsschluß maximal garantieren darf. Geregelt ist die Höhe des Höchstrechnungszinses in § 2 Abs. 1 der Deckungsrückstellungsverordnung.
Die Alte Leipziger Leben veröffentlichte die nebenstehende Beispielrechnung. Laut der Alten Leipziger verteuerten sich die BU-Beiträge aufgrund der Zinssenkung um bis zu 6% ab 2012. Betroffen seien vorallem Versicherte mit jungem Eintrittsalter. Bei der Condor-Versicherung ist die Rede von einer Verteuerung der Beiträge für die BUZ von bis zu 8% im Vergleich zu vor dem 1.1.2012 abgeschlossenen Verträgen. HDI-Gerling geht ebenfalls von einer Erhöhung der Beiträge von bis zu 6% ab 2012 in der BU-Versicherung aus.
Eine Senkung des Garantiezins erfolgt dann, wenn der garantierte Zins höher ist als
60 % des 10-Jahres-Durchschnitts der Umlaufrendite von Bundesanleihen.
Der geänderte Höchstrechungszins hat keine Auswirkungen auf bestehende Lebensversicherungsverträge. Bei diesen wird weiter der "alte" Zinssatz in Höhe von 2,25% zugrund gelegt. Betroffen von der Zinssenkung sind nur Verträge, die ab dem 1.1.2012 abgeschlossen werden.
Lassen Sie sich bitte nicht von der Hysterie einiger Vermittler vereinnahmen. Es wird natürlich seitens der Gesellschaften und der Vermittler versucht mit der Zinssenkung in 2011 noch das große Geschäft zu machen. Jahresendgeschäft oder Schlussverkauf nennt man dieses Geschäft, das mit immer neuen Scheinargumenten befeuert wird. Ein fantastisches Verkaufsargument steht da plötzlich mit der Entscheidung des Bundesfinanzministeriums zur Senkung des Garantiezinses zur Verfügung. "Schließen Sie unbedingt noch in diesem Jahr einen Vertrag ab, denn im nächsten Jahr wird alles teurer und die Leistungen geringer". Diese Aussage findet sich sinngemäß auch in diversen Geschäftspartnerinfos, die wir von den Gesellschaften erhalten haben. "Garantiezinssenkung vertrieblich nutzen!" wird uns von einer Gesellschaft mitgeteilt. Aber das kann es doch nicht sein. Einen Altersvorsorgevertrag oder eine BU-Absicherung schließt man doch bitte nicht allein deshalb ab, weil eine Senkung des Garantiezinses bevorsteht! Wir beraten Sie gerne zur Altersvorsorge und BU-Absicherung, aber ohne Hysterie und Zeitdruck.