Stellt die Württembergische wirklich keine Fragen zum Gesundheitszustand? Die Württembergische verzichtet nicht vollständig auf Gesundheitsfragen im Antrag, insofern handelt es sich nicht um eine BU ohne Gesundheitsfragen. Der Kunde muss im Antrag bestätigen, dass er voll arbeitsfähig ist, innerhalb der letzten 12 Monate maximal 2 Wochen zusammenhängend krank war und wegen derselben Erkrankung maximal 2 mal in ärztlicher Behandlung, Beratung oder Kontrolle war.
In einem früheren Artikel war ich bereits auf die Unterschiede zwischen Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit eingegangen. Auch eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit (="Krankschreibung") heißt nicht, dass der Versicherer automatisch die BU-Rente zahlen muss, es sei denn, der Versicherer hat die AU-Klausel (Leistung auch bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit) in seinen Bedingungen.
In letzter Zeit fallen mir einige interessante Statistiken zum Thema Ablehnung der Rentenzahlung auf. Aus einer Datenerhebung des Analysehauses "Morgen & Morgen" ergibt sich, dass ein sehr häufiger Grund falsche Angaben im Antrag sind, was - je nach Verschulden des Versicherungsnehmers - zu einem Rücktritt vom Vertrag, zur Kündigung oder zu Vertragsanpassungen führen kann.
Oft werden die Begriffe Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit durcheinander geworfen. Man geht davon aus, dass sie dasselbe bedeuten. Das ist aber nicht
so. Wie unterscheiden sich die Begriffe Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit?
Die Infektionsklausel begründet einen Leistungsanspruch gegen den privaten Berufsunfähigkeitsversicherer für den Fall eines beruflichen Tätigkeitsverbots wegen einer Infektion nach dem Infektionsschutzgesetz.
Die Beiträge in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind im Unterschied zu der gesetzlichen Sozialversicherung risikoadäquate Beiträge.
Das heißt, je höher das Risiko der Inanspruchnahme von Leistungen für die Versichertengemeinschaft ist, desto höher ist der Beitrag, der für die Absicherung dieses Risikos zu zahlen ist.
Worauf es bei der Tarifauswahl in der Privaten Krankenversicherung ankommt, wird von Claus-Dieter Gorr, Gründer und Geschäftführer der Premium Circle GmbH, anschaulich erklärt.
In einem Blog-Artikel vom vergangenen Jahr hatten wir über Änderungen in den Dynamikbedingungen der Alten Leipziger berichtet.
Unter Anderem hatte die Alte Leipziger in den Dynamikbedingungen die Regelung gestrichen, dass der Kunde das Recht auf dynamische Erhöhungen verliert, wenn er von der Erhöhung mehrmals hintereinander keinen Gebrauch macht.
In einem früheren Blog-Artikel hatten wir bereits von Verbesserungen der Bedingungen bei der HDI-Gerling berichtet. Auch die LVM Versicherung lancierte eine Verbesserung ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Schaut man jedoch in die aktuellen Bedingungen der LVM BU, wird klar, dass das Bedingungswerk wohl erst einmal grundlegend überarbeitet werden müsste. Das gilt besonders für den Tarif LVM BU-Rente, aber auch für den Tarif BU-Rente Plus.
Versicherungsgesellschaften verändern gelegentlich die Versicherungsbedingungen und die Annahmerichtlinien. Dies geschieht häufig aus Wettbewerbsgründen. Ein Mitbewerber hat einen Bedingungspunkt bereits gut geregelt, man will nun „nachziehen“ um konkurrenzfähig zu bleiben. Nun hat die HDI Gerling Lebensversicherung die Bedingungen und die Risikogruppeneinordnung zum 1. Januar 2012 geändert.