Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten, wird vom Staat durch eine Erwerbsminde
rungsrente aufgefangen.
Jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um diese Rente zu erhalten.
Zum einen müssen Rentenversicherungspflichtige für einen Anspruch mindestens 5 Jahre gesetzlich versichert gewesen sein und 3 Jahre davon Pflichtbeiträge gezahlt haben. Zum anderen erhalten sie erst eine Leistung, wenn Sie weniger als 6 Stunden am Tag keiner erdenklichen Tätigkeit nachgehen können, d. h. unabhängig von Ausbildung oder Qualifikation müsste jeder theoretisch denkbare Job angenommen werden.
Die Entscheidung über das Arbeitsvermögen trifft die Rentenversicherung.
Darüber hinaus fängt die Erwerbsminderungsrente nur einen Anteil des vorherigen Einkommens auf. Wenn man vom
statistischen Durchschnittsverdienst ausgeht, zahlt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nach 30 bis 35 Versiche-
rungsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung nur etwa wie folgt: