Das Erreichen des Berufsunfähigkeitsgrades ist eine wichtige Leistungsvoraussetzung der Berufsunfähigkeitsversicherung. In den Versicherungsbedingungen der meisten BU-Tarife ist der Grad der Berufsunfähigkeit mit 50 % festgelegt. Es gibt am Markt aber auch abweichende Regelungen, z.B. die sogenannte Staffelregelung beim BU-Grad. Dann wird eine Teilrente schon bei einem niedrigeren Berufsunfähigkeitsgrad fällig, die volle vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aber erst bei einem BU-Grad der deutlich höher als 50 % liegt.
Eine übliche Formulierung der Leistungsvoraussetzungen in den Bedingungen lautet:
[...] Leistungen bei Berufsunfähigkeit
Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer der Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig wird, erbringen wir folgende Leistungen: Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht [...] und wir zahlen eine Berufsunfähigkeitsrente [...].
Der Berufsunfähigkeitsgrad bezeichnet den Umfang in dem die versicherte Person ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Im Leistungsfall wird die Versicherung umfangreiche Angaben vom Antragsteller zu der aktuell ausgeübten Tätigkeit und zu der Frage in welchem Umfang diese noch ausgeübt werden kann, verlangen. Der Grad der Berufsunfähigkeit ist auch ein häufiger Grund, warum die Leistung aus der BU-Versicherung abgelehnt wird. Liegt nämlich der BU-Grad im Falle der versicherten Person noch unterhalb von 50 %, muss die Versicherung die Berufsunfähigkeitsrente nicht zahlen. Im Leistungsfall ist es deshalb besonders wichtig, fachkundigen Rat bei der Beantragung der BU-Rente einzuholen, etwa durch einen Versicherungsberater oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Gibt es eine Tabelle aus der ich einfach ablesen kann mit welcher Erkrankung und welchem Beruf ich welchen Grad der Berufsunfähigkeit habe? Ist so eine Tabelle etwa sogar in den Versicherungsbedingungen enthalten? Nein, eine solche Übersicht gibt es nicht und auch in den Versicherungsbedingungen ist nicht genau geregelt, wann welcher BU-Grad vorliegt. Die Bestimmung des BU-Grades ist nämlich viel komplexer, als das man diesen einfach "nach Schema F" bestimmen könnte und aus einer Liste ablesen könnte wann man etwa zu 50 % und wann zu 100 % berufsunfähig ist.