Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen

Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur in einigen wenigen Fällen überhaupt sinnvoll. Denn eine BU-Versicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungsarten überhaupt. Jeder sollte eine BU haben, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert ein existenzielles Risiko ab. Der Wert der eigenen Arbeitskraft wird oft unterschätzt. Aber rechnen Sie einmal nach, wie viel Sie bis zum Rentenalter insgesamt verdienen. Was wenn dieses Einkommen weg fällt? In einigen Fällen kann es aber durchaus sinnvoll sein eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen um dann eine neue mit besseren Konditionen abzuschließen. Bei Zahlungsschwierigkeiten gibt es gute Lösungen die Beendigung des BU-Vertrages zu vermeiden. 

Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Für viele ist es gar nicht so leicht an eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen, was vor allem an der recht strikten Risikoprüfung liegt.

 

Eine BU-Versicherung zu kündigen ist hingegen denkbar einfach.

 

Eigentlich brauchen Sie hierzu nur an den Versicherer zu schreiben:

 

Vers. Nr.: 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  hiermit kündige meine o.g. Berufsunfähigkeitsversicherung zum xx.xx.xxxx, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“

 

Doch bevor Sie dies tun, sollten Sie gut überlegen, ob eine Kündigung wirklich sinnvoll und notwendig ist. 

Alte BU erst kündigen, wenn der neue Versicherer die Annahme erklärt hat

Ganz wichtig bevor eine BU-Versicherung gekündigt wird: Es sollte mindestens eine Annahmeerklärung des neuen Versicherers vorliegen (die Police / der Versicherungsschein). Denn sonst steht man im schlimmsten Fall ganz ohne Berufsunfähigkeitsversicherung da. 

BU kündigen
Sich von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung zu „verabschieden“ (= kündigen) ist nur in wenigen Fällen sinnvoll und sollte gut überlegt sein.

Wechsel der BU-Versicherung wegen Ausschlussklausel

Wenn aufgrund von Vorerkrankungen die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung nur mit einer oder mehreren Klauseln zustande kommen konnte, könnte es sinnvoll sein, zu versuchen, eine BU-Versicherung zu bekommen ohne ein Erschwernis (eine Klausel nennt man auch Erschwernis). Zunächst wäre es dann sicherlich sinnvoll, bei dem Versicherer, bei dem die BU besteht, anzufragen, ob die Klausel entfallen kann. In manchen Klauseln ist die Überprüfungsmöglichkeit und der Zeitpunkt, zu dem eine Überprüfung der Klausel möglich ist, sogar ausdrücklich enthalten. Hierzu muss nicht nur der Nachweis gelingen, dass die Erkrankung, welche die Klausel notwendig machte, seit längerer Zeit nicht mehr besteht und nicht behandelt wurde. Sollte der Versicherer es ablehnen kann man versuchen, über erneute Risikovoranfragen bei mehreren Versicherern, nun einen Versicherer zu finden, der ohne Erschwernis versichert. Wie Risikovoranfragen ablaufen haben wir ausführlich in einem separaten Beitrag beschrieben.

Kündigung, weil Laufzeit zu gering oder BU–Rente zu niedrig

Ein nicht so ganz seltener Fehler bei Abschluss einer BU-Versicherung besteht in der zu kurz vereinbarten Vertragsdauer / Leistungsdauer. Auch dies könnte ein Grund für eine Kündigung der bestehenden BU sein. Bei Neuabschluss einer BU-Versicherung mit ausreichender Laufzeit (bis 67. Lebensjahr in den meisten Fällen) ist zu beachten, dass eine neue Risikoprüfung anfällt und aufgrund des höhere Eintrittsalters auch höhere Beiträge möglich sind. Auch für den Fall, dass die BU-Rente zu niedrig abgeschlossen wurde, kann es Sinn machen eine neue BU-Versicherung mit bedarfsgerechter Rente abzuschliessen. In den meisten Fällen wird es jedoch sinnvoller sein, die Nachversicherungsgarantien in dem bestehenden Vertrag zu nutzen. 

Bei Zahlungsschwierigkeiten: Stundung oder Beitragsfreistellung in Anspruch nehmen, Teile kündigen

Wenn man die Beiträge vorübergehend nicht mehr zahlen kann, sollte man nicht voreilig die BU-Versicherung kündigen. In einer solchen Situation gibt es bessere Möglichkeiten, nämlich die Stundung oder die Beitragsfreistellung. Einige Versicherer haben hier recht großzügige Regelungen.  Wenn möglich ist die Stundung der Beitragsfreistellung vorzuziehen, da bei einer Stundung keine Änderung der Leistungen der BU-Versicherung erfolgen. Wenn Sie aufgrund der Corona – Krise in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind, bieten einige Versicherer besondere Lösungen zur Überbrückung an. Sofern vorhanden, können eventuell auch nur Teile des Vertrages gekündigt werden. Auch kann die Dynamik aus dem Vertrag genommen werden, was allerdings lediglich dazu führt, dass keine weiteren Erhöhungen des Beitrages und der Leistungen mehr erfolgen. 

Auf die Kündigungsfrist im BU-Vertrag achten

Eine BU-Versicherung kann je nach Zahlweise entweder zum Ende des Jahres, Quartals oder Monats gekündigt werden. Meist ist eine Kündigungsfrist von einem Monat „zum Ende der Versicherungsperiode“ vorgesehen. 

Berufsunfähigkeitsversicherung Kündigungsvorlage

Sie können den oben angegeben Text verwenden. Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung bedarf keiner bestimmten Form. Um einen Nachweis zu haben empfiehlt es sich, die Kündigung entweder per Fax oder als Einschreiben (mit Rückschein) zu versenden. Wer rechtzeitig kündigt kann dies auch einfach per Mail tun. Nur für den Fall, dass vom Versicherer keine schriftliche Kündigungsbestätigung kommt, sollte dann nochmals mit einem (rechtssicheren) Nachweis – am besten per Einschreiben – gekündigt werden. Kommt hingegen eine Kündigungsbestätigung reicht diese als Nachweis aus.

Bekomme ich bei Kündigung etwas zurück?

Da es sich bei der BU-Versicherung um eine reine Risikoversicherung handelt, gibt es bis auf den recht geringen Rückkaufswert  (§ 169 VVG) kein Geld zurück. Ausnahme: Es handelt sich um eine Investment BU. Bei dieser Art handelt es sich um eine BU, bei der die Überschüsse angelegt werden. Das aktuelle Guthaben wird bei Beendigung des Vertrages ausgezahlt. Hierzu müssen Sie aber (je nach Vertragsbedingungen) die BU-Versicherung nicht unbedingt kündigen. Sie können sich Guthaben aus den Überschüssen bereits vor Kündigung des Vertrages auszahlen lassen.