Berufsunfähigkeitsversicherung wie lange? Welche Laufzeit ist richtig?

Vergegenwärtigen wir uns nochmals den Sinn einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese soll Ihren Lebensstandard sichern, wenn Sie insbesondere aufgrund von Krankheit dauerhaft Ihren Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können. Das bringt uns unmittelbar zu der Frage, wie lange diese Absicherung bestehen sollte und auch unmittelbar zu der Antwort: Die BU-Versicherung sollte in der Regel so lange laufen, wie Sie arbeiten müssen, also bis zum Renteneintritt.  Wie lange müssen Sie denn nun arbeiten, wann können Sie in Rente gehen? Viele werden das jetzt noch gar nicht so genau wissen.

Auch weil der Gesetzgeber in der Vergangenheit die Regelaltersgrenze, also das Eintrittsalter in die gesetzliche Rente, ab dem die Rente abschlagsfrei gezahlt wird, mehrfach geändert hat. Dementsprechend wird auch viel über eine Anhebung dieser Grenze diskutiert. Sie kennen die Überschriften in den Medien: „Rente erst ab 70? Partei xyz meint ...“ oder ähnliches.

Inhalt

„Wie lange“, was ist gemeint? Verschiedene Laufzeiten der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn wir über die Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sprechen, müssen wir zunächst etwas differenzieren, denn eigentlich gibt es gleich mehrere Laufzeiten, nämlich die

  • Versicherungsdauer,
  • Leistungsdauer und
  • Beitragszahlungsdauer

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, müssen Sie eine Entscheidung treffen, welche Versicherungsdauer, Leistungsdauer und welche Beitragszahlungsdauer vereinbart werden soll.

Versicherungsdauer – wie lange Versicherungschutz?

Bei der Versicherungsdauer geht es um die Frage, wie lange Sie Versicherungsschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit haben. Haben Sie beispielsweise die Versicherungsdauer bis zum Alter 67 vereinbart, dann haben Sie Anspruch auf die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt bis zum 67. Lebensjahr berufsunfähig werden sollten.

Leistungsdauer – Wie lange zahlt die BUV im Leistungsfall?

Bei der Leistungsdauer geht es um die Frage, wie lange die Versicherung Ihnen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente maximal während einer Berufsunfähigkeit zahlt, wenn Sie innerhalb der Versicherungsdauer berufsunfähig werden. Haben Sie hier auch das 67. Lebensjahr vereinbart und werden mit 50 berufsunfähig, dann zahlt Ihnen die Versicherung bis zum 67. Lebensjahr die vereinbarte Rente.

Beitragszahlungsdauer – Wie lange zahlen Sie die Beiträge?

Hier geht es schließlich um die Frage wie lange Sie die Beiträge zahlen. Die Beitragszahlungsdauer kann bei einigen Gesellschaften auch abweichend von der Versicherungsdauer und der Leistungsdauer vereinbart werden. Ich kann also vereinbaren, dass ich nur bis 60 Beiträge zahle, aber bis 67 Versicherungsschutz habe. Der monatliche Beitrag ist dann natürlich sehr viel höher, als wenn vereinbart ist, dass ich bis die Beiträge bis 67 zahle.

Berufsunfähigkeitsversicherung bis 60?

Im Internet stößt man auf diverse Vergleichsrechner, z.B. bei „Hier check ich alles“ - Check 24 oder „Je mehr Energie wir verbrauchen, desto mehr sparen wir“ - Verivox usw.

 

Die Laufzeit ist hier oft standardmäßig mit 65. Lebensjahr oder – wie das Bild unten zeigt – gar mit 60 eingestellt. Sinnvoll sind solche Laufzeiten in den allerwenigsten Fällen. Wer jetzt schon sicher sagen kann mit 60 in Rente gehen zu können (also eine absolute Minderheit), der kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Endalter 60 abschließen, alle anderen sollten die Finger davon lassen. Die Standardeinstellungen in Vergleichsrechnern sind wahrscheinlich so gewählt, weil ein niedrigeres Endalter auch einen niedrigeren Beitrag ergibt. In dem Beispiel unten auf dem Bild sieht man auch schön, dass auch die Standardeinstellung für die BU-Rente der gleichen Logik folgt. 750 EUR BU-Rente sind nie sinnvoll (es sei denn es bestehen bereits weitere Absicherungen).

BU Vergleich von finanzen.de mit Standardeinstellung Endalter 60. Lebensjahr
BU Vergleich von finanzen.de mit Standardeinstellung Endalter 60. Lebensjahr

Kann ich die BU-Versicherung verlängern?

Eine naheliegende Frage ist, ob man bei zu kurz vereinbarter Laufzeit diese nicht einfach später verlängern kann. Der Fall, dass ein Vertrag mit zu kurzer Laufzeit abgeschlossen wurde, tritt leider gar nicht so selten auf. Einfach verlängern geht aber leider nicht! Denn die Versicherungsgesellschaft hatte den Beitrag ja anhand der ursprünglich vereinbarten Laufzeit berechnet und auch anhand des damaligen medizinischen und beruflichen Risikos. Eine Verlängerung ist daher nur über den Abschluss eines Anschlussvertrages möglich. Bei diesem erfolgt eine neue Gesundheitsprüfung und eine neue Prüfung des Berufsrisikos. Auch wird der Beitrag des neuen Vertrages mit dem dann erreichten Eintrittsalter berechnet. Vielen fällt das falsch vereinbarte Endalter zu spät auf, so dass dann aufgrund von Vorerkrankungen oft der Neuabschluss mit der richtigen Laufzeit nicht mehr möglich ist.

Es gibt jedoch einen Ausnahmefall, in denen man die Laufzeit bei einigen Anbietern doch verlängern kann und zwar ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Das Ganze nennt sich „Nachversicherungsgarantie bei Änderung der Regelaltersgrenze“ und funktioniert so: Wenn die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht wird, haben Sie das Recht, Ihren Versicherungsvertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung an die neue Regelaltersgrenze anzupassen. Eine solche Nachversicherungsgarantie bei Änderung der Regelaltersgrenze hat z.B. der Volkswohlbund.

 

Zudem kann man über den Umweg der Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente bei einigen Anbietern auch die Laufzeit wenigstens für den Teil der Gesamtrente, um den erhöht werden soll, verlängern.

 

Beispiel des Anbieters Alte Leipziger:


Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung



Wenn der Ursprungsvertrag mindestens bis 60 lief, kann bei Ausübung der Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung der nachversicherte Teil der BU-Rente auch bis 67 laufen. Dann hat man allerdings bei einem Anbieter quasi zwei Verträge. Beispielsweise den Ursprungsvertrag mit einer BU-Rente von 1.000 EUR bis Endalter 60 und den nach versicherten Vertrag mit einer BU-Rente von 500 EUR bis Endalter 67. Wird man nun zwischen dem 60. und dem 67. Lebensjahr berufsunfähig, zahlt der Versicherer nur die 500 EUR aus dem nachversicherten Teil.

Nur bis 65 versichern oder noch kürzer um Beitrag zu sparen?

Eine Berechnung der Beiträge mit unterschiedlichen Laufzeiten zeigt, dass man schon einiges an Beitrag sparen kann, wenn man das Endalter nicht bis 67 vereinbart. Je nach Anbieter, Beruf etc. lassen sich rund 15 %, manchmal sogar mehr, an Beitrag einsparen, wenn man sich für das Endalter 65 anstatt 67 entscheidet.

Berechnung der BU-Beiträge für unterschiedliche Laufzeiten. Berechnungsgrundlage: Alte Leipziger, kaufmännischer Angestellter ab 75 % Bürotätigkeit, geb. 1.1.1990, Versicherungsbeginn: 1.12.2018, 1.500 EUR monatliche Berufsunfähigkeitsrente, mit AU-Klausel

Laufzeitbegrenzungen bei bestimmten Berufen oder Vorerkrankungen

Oben hatten wir uns mit der Frage beschäftigt, welches Endalter sinnvoll ist, also wie lange die Berufsunfähigkeitsversicherung idealerweise laufen sollte. Nun gibt es aber auch in einigen Fällen schon von den Annahmerichtlinien der Gesellschaften Einschränkungen hinsichtlich der Laufzeit.

Laufzeitbegrenzung bei risikoreichen Berufen

Einige Berufe, die aus Sicht der Versicherung mit einem erhöhten Risiko verbunden sind, können nicht bis zum 67. Lebensjahr versichert werden, sondern haben eine Endalterbegrenzung. Welche Berufe das sind und wie die Laufzeit genau begrenzt ist, das ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Deshalb empfiehlt es sich, auch bei der Frage der maximalen Laufzeit zu vergleichen. Man kann dies bereits im Rahmen einer Risikovoranfrage abklären.

Typische Berufe mit einer Endalterbegrenzung:

  • Bergmann unter Tage (oft nur bis Endalter 55 möglich)
  • Berufskraftfahrer für gefährliche Stoffe (oft nur bis Endalter 55 möglich)
  • Busfahrer (oft nur bis 50 versicherbar)
  • Chemiearbeiter (oft nur bis zum Alter 65 möglich)
  • Gastwirt (oft nur bis Endalter 65)
  • Hausmeister (oft nur bis zum Alter 65 versicherbar)
  • Lastkraftwagenführer (oft nur bis Alter 60 möglich)
  • Schauspiellehrer, angestellt (oft nur bis Endalter 65 möglich)

Bei den Berufen, die eine Endalterbegrenzung haben, handelt es sich gleichzeitig auch um Berufe, die in die risikoreicheren Berufsgruppen eingeordnet werden. Von Endalterbegrenzungen sind daher vor allem Berufe mit hohem Anteil körperlicher Tätigkeit betroffen. Die Berufe der besseren Berufsgruppen (kaufmännische Tätigkeiten, Tätigkeiten mit keinem oder geringerem Anteil körperlicher Tätigkeit und Akademiker) haben keine Begrenzung der Laufzeit, sie können sich also in aller Regel bis zum Alter 67 versichern.

Laufzeitbegrenzung bei Vorerkrankungen

Auch bei bestimmten Vorerkrankungen sind Begrenzungen der Laufzeit üblich.

 

Beispiele:

  • Diabetes oder
  • Bluthochdruck.

Bei beiden Erkrankungen steigt das Risiko berufsunfähig zu werden mit zunehmendem Alter. Aus Sicht einiger Versicherer ist das BU-Risiko ab einem bestimmten Alter so hoch, dass es ab diesem Alter nicht mehr versichert werden kann. Daher kann die Versicherung dann nur einen BU-Vertrag mit einer Begrenzung der Laufzeit anbieten. So heißt es beispielsweise in den Annahmerichtlinien der Alte Leipziger: „Diabetes ist nur max. 30 Jahre nach erstmaligem Auftreten versicherbar. Heißt: Leidet der Antragsteller bereits seit 10 Jahren an Diabetes, kann er sich nur noch 20 Jahre für den Fall der BU absichern“.

Ihre Anfrage

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.