Zahlbeitrag

Als den Zahlbeitrag bezeichnet man in der Berufsunfähigkeitsversicherung den Beitrag, den der Versicherungsnehmer tatsächlich zu zahlen hat. In der Berufsunfähigkeitsversicherung können bei den meisten Anbietern verschiedene Überschussverwendungsarten vereinbart werden. Die häufigste Überschussverwendungsart ist die Beitragsverrechnung. Ist diese vereinbart, dann gibt es einen Bruttobeitrag und einen Nettobeitrag. Der eigentliche Beitrag ist der höhere Bruttobeitrag. Dabei handelt es sich um den Beitrag vor Verrechnung der Überschüsse. Tatsächlich zu zahlen ist aber der Nettobeitrag. Dabei handelt es sich um den Beitrag nach Verrechnung der Überschüsse. Diesen bezeichnet man auch als den Zahlbeitrag. Er ist nicht garantiert, da die Überschüsse sich jedes Jahr ändern können. Der Zahlbeitrag kann daher sinken, aber auch steigen. Häufig wird auf Vergleichsportalen der Beitragsvergleich nach dem Zahlbeitrag (Nettobeitrag) sortiert. Meist wird nur unzureichend auf den höheren Bruttobeitrag hingewiesen. Dass der Zahlbeitrag nicht garantiert ist, wird oft auch nicht deutlich herausgestellt.

 

Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man auch den höheren Bruttobeitrag berücksichtigen und das Verhältnis zwischen Brutto- und Nettobeitrag. Erst kürzlich musste ein Versicherer die Zahlbeiträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung erheblich anpassen. Daran sieht man, dass es ein Fehler ist, sich bei der Tarifauswahl ausschließlich an dem Zahlbeitrag zu orientieren.