Der Begriff Wartezeit kann in der Berufsunfähigkeitsversicherung mehrere Bedeutungen haben. Zum einen bezeichnet man auch eine Karenzzeit als Wartezeit. Dabei geht es um eine Wartezeit im BU-Leistungsfall.
Wartezeiten gibt es in einigen BU-Tarifen auch vor Eintritt des BU-Leistungsfalls. Es gilt dann als vereinbart, dass voller Versicherungschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit erst nach Ablauf der Wartezeit - gerechnet vom Versicherungbeginn - besteht. Üblicherweise gilt dies mit der Einschränkung, dass bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit, also wenn der Versicherungsnehmers einen Unfall hatte und aufgrund der Unfallfolgen berufsunfähig wird, auch innerhalb der Wartezeit die BU-Rente gezahlt wird. Manchmal ist bei Tarifen mit Wartezeit auch vereinbart, dass für den Fall, das der Versicherte innerhalb der Wartezeit aufgrund einer anderen Ursache als einem Unfall (krankheitsbedingt) berufsunfähig wird, der Vertrag endet und die bis dahin gezahlten Beiträge zurück erstattet werden.
Im Gegenzug zu der Wartezeit stellt der Versicherer weniger oder gar keine Fragen zum Gesundheitszustand. BU-Tarife mit Wartezeit sind daher besonders interessant für Personen, die wegen Vorerkrankungen sonst nicht versicherbar wären. Viele Gesellschaften bieten eine BUZ-Beitragsbefreiung ohne Gesundheitsfragen und (meist dreijähriger) Wartezeit an. Mittlerweile gibt es auch BU-Renten mit Wartezeit und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen.