VVG

VVG ist die Abkürzung für Versicherungsvertragsgesetz (=Gesetz über den Versicherungsvertrag). Das Gesetz enthält wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen für Versicherungsverträge. Ein Teil des VVG enthält gesetzliche Regelungen, die für alle Versicherungszweige gelten, z.B. zum Widerrufsrecht, der Verjährung und der vorvertraglichen Anzeigepflicht. In Kapitel 6, §§ 172-177 finden sich die Normen, die speziell für die Berufsunfähigkeitsversicherung gelten.