Die Infektionsklausel ist eine Regelung, die in den Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten sein kann.
In den Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung gelten Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall als Auslöser einer Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt hingegen nicht vor, wenn gegen den Versicherungsnehmer durch die Infektionsschutzbehörde ein vollständiges oder teilweises Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird. Einige Tarife enthalten deshalb die Regelung, dass Berufsunfähigkeit auch in diesem Fall vorliegt. Der praktische Nutzen der Klausel ist allerdings umstritten.
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