Das Eintrittsalter ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung einer der Faktoren, die den Beitrag der Versicherung beeinflussen. Je jünger die zu versichernde Person ist, desto niedriger ist der Beitrag. Die Gesellschaften haben teilweise unterschiedliche Regelungen, wie sich das Eintrittsalter berechnet. Relativ häufig gilt die sogenannte 6-Monatsregelung. Der versicherte ist danach 6 Monate nach seinem Geburtstag bereits 1 Jahr älter. Relativ selten gibt es die monatsgenaue Berechnung des Eintrittsalters. Das sogenannte versicherungstechnische Alter entspricht also nicht immer dem tatsächlichen Alter der zu versichernden Person. Wer gerade dabei ist, den Abschluss einer BU-Versicherung vorzubereiten, sollte beachten, dass das Datum des Versicherungsbeginns Einfluss auf den Beitrag haben kann, wenn sich dadurch nämlich das versicherungstechnische Eintrittsalter ändert. In manchen Fällen kann daher eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns sinnvoll sein.
Die Versicherungsgesellschaften haben auch Regelungen zum Mindesteintrittsalter und zum maximalen Eintrittsalter. Gerade bei Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen ist meistens ein maximales Eintrittsalter festgelegt. Aktionen mit verkürzten Gesundheitsfragen richten sich meist eher an eine jüngere Zielgruppe.