Wenn es um die Einkommensabsicherung geht, hört man viele Begriffe, die erst mal ziemlich ähnlich klingen. Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit zum Beispiel. Vereinfacht gesagt sind beide Absicherungen dazu da, mir zu helfen, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und deshalb kein Einkommen habe. Tatsächlich ist es aber etwas komplizierter. Es gibt große Unterschiede zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Der wohl wichtigste Unterschied besteht darin, dass die BU-Versicherung meinen Beruf absichert und zwar den Beruf, den ich zuletzt ausgeübt habe. Die Versicherung zahlt schon dann, wenn ich diesen Beruf zu mehr als 50 % nicht mehr ausüben kann. Als Ursache gelten Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. In guten Verträgen zahlt die Versicherung schon dann, wenn ich das aus ärztlicher Sicht voraussichtlich 6 Monate nicht mehr kann. Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung hingegen geht es um das sogenannte Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ob ich meinen Beruf noch ausüben kann oder nicht ist völlig unwichtig. Es geht darum, ob ich noch irgendeine Tätigkeit mehr als 3 Stunden am Tag ausüben kann. In guten Verträgen gilt auch hier die Regel: besteht dieser Zustand voraussichtlich mindestens 6 Monate? Wenn ich also nach ärztlicher Prognose mindestens 6 Monate nicht mehr in der Lage sein werde, irgendeine Tätigkeit auszuüben, dann gelte ich als erwerbsunfähig.
Anders ausgedrückt ist der Unterschied:
in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung geht es um (irgend-) EINE Tätigkeit, in der BU-Versicherung um MEINE Tätigkeit (= meinen Beruf).
In den Vertragsbedingungen kann die Berufsunfähigkeit z.B. so definiert sein:
„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben.“
In den Vertragsbedingungen kann die Erwerbsunfähigkeit z.B. so definiert sein:
„Volle Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, was ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, irgendeine Erwerbstätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens drei Stunden täglich auszuüben und aus Erwerbstätigkeit kein Einkommen erzielt, das in dem Zeitraum, für den Versicherungsleistungen beansprucht werden, über der monatlichen Grenze für eine geringfügige Beschäftigung gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt. Als Erwerbstätigkeit gilt jede Tätigkeit, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich ist sowie selbstständige Tätigkeiten.“
Klar ist also: die Berufsunfähigkeitsversicherung ist einfach der bessere Versicherungsschutz.
Denn mein Beruf ist abgesichert und der Einkommensverlust, den ich habe, wenn ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Das ist viel mehr Versicherungsschutz als bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Warum gibt es dann überhaupt die EU? Die BU-Versicherung ist für viele Berufe sehr teuer. Viele können sich das Produkt deshalb überhaupt nicht leisten. Leider ist es so, dass die BUV für Berufe mit wenig körperlicher Tätigkeit und akademischer Ausbildung recht günstig ist, für handwerkliche Berufe hingegen sehr teuer. Die EU-Versicherung kann man sich mit einem niedrigeren Einkommen eher leisten.
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