Für Akademiker: BU-Aktion bis Alter 35 bei Hannoversche

Eine neue BU Aktion mit vereinfachen Fragen lancierte kürzlich die Hannoversche. Der Focus liegt bei dieser Aktion auf Personen, die Akademiker sind und maximal 35 Jahre alt. Hört sich nach Rosinenpickerei seitens des Versicherers an, ist es irgendwie auch :). Für wen die Aktion passen könnte, wie die Eckdaten sind und alles weitere hier im Folgenden.

Rahmendaten der Hannoverschen BU-Aktion für Akademiker

  • Das Eintrittsalter der Versicherten Person beträgt maximal 35 Jahre
  • es können maximal 2.250 Euro (bis zum 31.3.202, dann 2.000 Eur) monatliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen werden. 
  • keine Einschränkung bei der Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung - bis 67. Lebensjahr möglich
  • Beitragsdynamik VOR Eintritt der BU möglich im Rahmen der normalen Grenzen
  • garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall (Leistungsfalldynamik) kann vereinbart werden
  • Nachversicherungsgarantien bei bestimmten Ereignissen der "normalen" BU - Tarife der Hannoverschen sind enthalten 
  • alle Tarife der Hannoverschen BU sind möglich

Und so schauen die vereinfachten Gesundheitsfragen der Hannoverschen aus ...

Die Fragen der vereinfachten Gesundheitserklärung lauten:

 Gesundheitsfrage Nr. 1:

Sind Sie aktuell

 

  • arbeitsunfähig krankgeschrieben,
  • nicht voll arbeitsfähig,
  • befinden sich in ärztlicher Behandlung, 

 

waren Sie in den letzten zwei Jahren

 

  • länger als 4 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig oder
  • fanden in diesem Zeitraum Kontroll-/Nachsorgeuntersuchungen aufgrund von Vorerkrankungen statt?

Gesundheitsfrage Nr. 2

Wurden in den letzten zwei Jahren

folgende Erkrankungen bei Ihnen festgestellt oder behandelt

  • Herz-Kreislauferkrankungen, 
  • Krebs, 
  • Schlaganfall, 
  • Nierenversagen, 
  • Autoimmunerkrankungen, 
  • Diabetes
  • Asthma, 
  • Lebererkrankungen,
  • psychische oder neurologische Erkrankungen
  • HIV-Infektion / AIDS, 
  • Erkrankungen oder Beschwerden des Bewegungsapparates (z. B. Rücken, Knie, Hüfte)

und die 3. Frage zum Gesundheitszustand: 

Bestehen oder bestanden darüber hinaus bei Ihnen in den letzten drei Monaten Gesundheitsstörungen oder Beschwerden?

 

Hierzu zählen

 

  • Engegefühl im Brustraum,
  • Atemnot,
  • Ohnmacht,
  • Gleichgewichtsstörungen,
  • Sehstörungen,
  • Blut im Stuhl, im Urin oder im Auswurf (Husten),
  • psychische Erschöpfungszustände,
  • Angstzustände,
  • wiederkehrende Schmerzzustände ungeklärter Ursache,
  • Lymphknotenschwellungen,
  • Brustknoten (Selbstertastung),
  • Geschwürbildung,
  • Veränderungen der Haut bzw. der Leberflecken,
  • Schluckstörungen,
  • Gefühlsstörungen oder Lähmungen,
  • Abnahme der körperlichen bzw. psychischen Belastbarkeit oder ungewollte Gewichtsabnahme von mehr als fünf Kilogramm.

Wie bekannt, sehen wir Fragen nach (unbehandelten), Beschwerden kritisch, weil diese oftmals nicht einfach zu beantworten sind und solche Fragen sehr weit gefasst sind. Auch der Begriff "Gesundheitsstörung" ist unpräzise. Auch lässt die Frage leider offen, ob die in der Aufzählung genannten Beschwerden abschließend zu verstehen sind oder nur Beispiele, so dass auch alle nicht genannten "Gesundheitsstörungen" und "Beschwerden" anzugeben werden. Sehr schwammig ist gerade auch die Formulierung "Abnahme der körperlichen bzw. psychischen Belastbarkeit". Also insgesamt eine Frage, die alles andere als optimal formuliert ist.

Abfrage des BMI (Größe und Gewicht) fällt nicht weg und ebenso eine Frage nach gefährlichen Hobbies und Sportarten, aber keine Frage nach geplanten Auslandsaufenthalten

Freizeitrisiken erfragt der Versicherer so : 

Sind Sie Gefahren bei Sport oder Hobby ausgesetzt? 

 

Hierzu zählen z.B.

 

  • Tauchsport (außer reines Schnorcheln),
  • Bergsport (außer Klettern an künstlichen Wänden sowie reine Bergwanderungen auf gekennzeichneten Wegen im Sommer und Skiwandern mit anschließender Abfahrt im Winter, bis zu einer Höhe von 3500 m),
  • Flugsport (z. B. Drachen-, Gleitschirm-, Segelfliegen, Motorflug, Ultraleichtflug, Fallschirmspringen),
  • Motorsport,
  • Kampfsport,
  • Kitesurfen,
  • Spring-/Vielseitigkeitsreiten.

 

Falls diese Frage mit „Ja“ beantwortet wird, ist der entsprechende Detailfragebogen „Hobbys“ für jedes relevante Hobby beizufügen

Hier ist wiederum zu beachten, dass die genannten Sportarten nur Beispiele darstellen. Nicht genannte Risikosportarten müssen also trotzdem angegeben werden. 


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Ja Antwort erlaubt? Risikovoranfrage möglich?

Auch bei dieser Aktion ist wieder die große Frage, ob Gesundheitsfragen mit JA beantwortet werden dürfen, so das dann der Weg frei wäre für eine anonyme Voranfrage. Das ist hier leider nicht der Fall. Mit Ausnahme der Frage nach „Gefahren bei Sport und Hobby“ führt die Beantwortung einer Frage mit „Ja“ dazu, dass eine

ausführliche Gesundheitserklärung erforderlich wird.  Das gilt auch, wenn ein früherer Antrag auf Abschluss einer Versicherung bei der Hannoversche aus Gesundheitsgründen abgelehnt, zurückgestellt oder nicht zu normalen Bedingungen angenommen wurde.

Wer kann die BU Aktion nutzen?

Den Teilnehmerkreis definiert die Hannoversche wie folgt: 

Die Versicherte Person ist berufstätig und besitzt einen Hochschulabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.

 

Die Versicherte Person ist nicht älter als 35 Jahre

Kann ich die Berufsunfähigkeitsrente bei dieser BU Sonderaktion später ohne Gesundheits- bzw. Risikoprüfung erhöhen?

Ja, die ganz normalen Nachversicherungsgarantien der Hannoversche sind enthalten. 

Das bedeutet, dass ohne Ereignis  alle 5 Jahre erhöht werden kann. Oder zu bestimmten Ereignissen  wie z.B.:    

 


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  • bei Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Vollzeitstudiums
  • bei Abschluss eines Studiums, einer Berufsausbildung sowie Promotion und Meisterprüfung
  • bei Eintritt in die Selbstständigkeit mit notwendiger Kammerzugehörigkeit oder mit einem 
  • kammerzertifizierten Ausbildungsberuf
  • bei Erhöhung des monatlichen Bruttoeinkommens um mindestens 10 %
  • bei Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilien
  • bei Heirat oder Gründung einer Lebenspartnerschaft
  • bei Geburt oder Adoption eines Kindes
  • bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • bei Tod oder Pflegebedürftigkeit des erwerbstätigen Ehegatten oder Lebenspartners  

Außerdem hat auch die Hannoversche eine Karrieregarantie mittels derer bei einem entsprechendem Gehaltssprung die jährliche Rente bis max. 72.000 Euro erhöht werden kann.

Infos und Dokumente zur Hannoverschen "Akademiker"-BU Aktion

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