Leider erst einmal nur für bestimmte Berufe aber dennoch eine insgesamt sehr interessante Sonderaktion Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen bietet nun die LV 1871 an. Es können bis zu 1.500 EUR Berufsunfähigkeitsrente versichert werden, wobei über die Nachversicherungsgarantien und eine weitere mit eingeschlossene Option die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung und Risikoprüfung noch deutlich ausgebaut werden kann. Auch über die optionale Dynamik kann ohne erneute Gesundheitsfragen eine Erhöhung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente erreicht werden. Welche Fragen gestellt werden und wie die Eckdaten dieser Sonderaktion mit vereinfachter Gesundheitsprüfung ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
So lauten die vereinfachten Gesundheitsfragen der BU Aktion
Gesundheitsfrage Nr. 1
Waren Sie in den letzten 24 Monaten für mehr als 14 Kalendertage durchgehend aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, Ihre studentische oder berufliche Tätigkeit auszuüben oder sind Sie derzeit dazu nicht in der Lage?
Gesundheitsfrage Nr. 2
Wurden Sie innerhalb der letzten 3 Jahre wegen einer der folgenden Krankheiten ärztlich untersucht, beraten oder behandelt:
Diabetes mellitus,
Bluthochdruck,
psychische Krankheiten,
Suchtkrankheiten,
Krankheiten des Herzens,
der Gefäße,
der Nieren,
der Leber,
der Nerven oder
des Gehirns?
Gesundheitsfrage Nr. 3
Wurden Sie innerhalb der letzten 3 Jahre wegen einer Krankheit der Wirbelsäule oder der Gelenke von einem Orthopäden untersucht oder wurde Ihnen mehr als 12 Behandlungen bei einem Physiotherapeuten verordnet?
Gesundheitsfrage Nr. 4
Wurde bei Ihnen jemals eine Krebserkrankung festgestellt,
haben Sie jemals einen Selbsttötungsversuch unternommen oder
nehmen Sie aktuell täglich Medikamente ein?
(Folgende Medikamente müssen nicht angegeben werden: Medikamente zur Empfängnisverhütung, Heuschnupfen-Medikamente, Asthma-Sprays, Blutdrucksenker, Cholesterinsenker, Antibiotika, Schilddrüsenhormone, Magensäureblocker)
Gesundheitsfrage Nr. 5
Besteht bei Ihnen als Folge einer Erkrankung, Behinderung oder eines Unfalles ein anerkannter Invaliditätsgrad (MdE/GdB/GdS)
oder
wurden innerhalb der letzten 5 Jahre Anträge auf Berufsunfähigkeits (-Zusatz) versicherung zu erschwerten Bedingungen angenommen, zurückgestellt oder abgelehnt?
UPDATE 29.9.2020
Die LV 1871 hat die Konditionen dieser Sonderaktion doch noch leicht abgeändert. Hinzu gekommen ist jetzt eine Frage zu gefährlichen Sportarten. Diese lautet:
"Üben Sie eine der folgenden Sportarten aus: Motorsport, Bergsport, Flugsport, Tauchsport?(Bergsport: Nur alpines Klettern ab Schwierigkeitsgrad 7 oder Bergsteigen/Skitouren über 4.000 Meter Höhe; Flugsport: nur Paragliding, Drachenfliegen, Fallschirmspringen; Tauchsport: nur bei Tauchtiefen > 40 Meter)"
Wird die Frage mit ja beantwortet können nähere Angaben gemacht werden. Die LV fragt dann: "Wie oft? Wo? Was genau? Nur Freizeitsport ohne Teilnahme an Wettbewerben?". Eine Risikovoranfrage kann eingereicht werden. Es kann also vorab geklärt werden, ob trotz Ausübung einer gefährlichen Sportart Versicherbarkeit gegeben ist (ggf. mit einem Risikozuschlag).
Neu hinzugekommen ist auch eine Frage nach bereits bestehenden BU-Versicherungen:
"Bestehen bereits Berufsunfähigkeitsversicherungen oder sind solche beantragt? (Nicht anzugeben, wenn der bestehende Versicherungsschutz aufgehoben werden soll. Reine Beitragsbefreiungen der Berufsunfähigkeit müssen nicht angegeben werden.)"
Vereinfachte Gesundheitsfragen hier nochmal im Überblick
Das sind die Eckdaten der Aktion mit verkürzter Gesundheitsprüfung
- Es können - wie bei der Sonderaktion der LV 1871 für "junge Leute" max. 1.500 EUR BU-Rente versichert werden.
- Eine Beitragsdynamik bis zu 3 % p.a. kann vereinbart werden.
- auch eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall ist möglich.
- Die Nachversicherungsgarantien sind eingeschlossen
- Die "Gelbe-Schein-Regel" (AU-Klausel) kann gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden
- es wird nicht nach stationären Aufenthalten gefragt.
Wie sind die Gesundheitsfragen und die Antragsfragen dieser BU Aktion zu bewerten?
Insgesamt haben wir mit dem LV 1871 – VWI – Konzept einen Antrag mit Gesundheitsfragen, die klar und eindeutig ohne größere Auslegungsschwierigkeiten beantwortet werden können.
Frage 1 ist klar formuliert. Die Beantwortung der Frage sollte unproblematisch sein, zumal nur durchgehende Arbeitunfähigkeiten von mehr 14 Tagen anzugeben sind. Mehrmalige Arbeitsunfähigkeiten, die zusammen gerechnet insgesamt mehr als 14 Tage ergeben, wären somit nicht anzugeben.
Der Abfragezeitraum für bestimmte Krankheiten die behandelt, untersucht oder beraten wurden, Frage 2, ist auf 3 Jahre reduziert (üblich: 5 Jahre). Auch der Abfragezeitraum für die Psyche liegt nur bei 3 Jahren. Außerdem wird nur nach Krankheiten mit Arztkontakt ("untersucht, beraten, behandelt") gefragt: „Wurden Sie innerhalb der letzten 3 Jahre wegen einer der folgenden Krankheiten ärztlich untersucht, beraten oder behandelt: […] psychische Krankheiten [...]“
Die sonst übliche Frage nach stationären Aufenthalten in den letzten 10 Jahren (!) entfällt bei den vereinfachten Gesundheitsfragen ganz. Im LV 1871 BU Antrag für „junge Leute“ (unter 35) heißt es im Antrag bezüglich Krankenhausaufenthalten: „Wurden Sie in den letzten 10 Jahren stationär aufgenommen oder ist eine stationäre Behandlung in den nächsten 12 Monaten geplant? (Entbindungen müssen nicht angegeben werden.)“ Sogar geplante KH-Aufenthalte müssen beim Antrag für junge Leute angegeben werden.
Auch die dritte Frage nach Krankheiten der Wirbelsäule oder der Gelenke ist klar formuliert. Denn hier wird auch wieder nicht nach „bestehen oder bestanden“ gefragt, sondern nach Erkrankungen in diesem Bereich, die entweder von einem Orthopäden untersucht wurden oder bei Verordnung von mehr als 12 Behandlungen bei einem Physiotherapeuten. Was hier auf jeden Fall raus fällt sind medizinische Sachverhalte, bei denen keine Behandlung beim Facharzt /Physiotherapeuten erfolgte wie etwa eine unbehandelte Skoliose oder ein Senk-Spreizfuß oder auch eine nur vom Hausarzt untersuchte oder behandelte Krankheit im Bereich Wirbelsäule / Gelenke. Erst wenn ein Facharzt ins Spiel kommt oder ein Physiotherapeut (und auch dann erst bei mehr als 12 Behandlungen) ist der Sachverhalt anzugeben. Die LV 1871 scheint hier dem Prinzip zu folgen, durch eng gefasste Fragen (Orthopäde statt Arzt und sonstige Heilbehandler, mehr als 12 mal beim Physiotherapeuten) solche Erkrankungen herauszufiltern, die nicht von einiger Erheblichkeit sind. Das erinnert vom Vorgehen etwas an die neuen Gesundheitsfragen der Alte Leipziger. Im normalen Antrag finden sich ähnliche Einschränkungen der Frage (z.B. die Frage im Alte Leipziger Antrag: „Bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden [….] Infektionskrankheiten (länger als 3 Wochen oder mehr als 3-mal im Jahr)“?
An der vierte Frage gibt es ebenfalls nichts zu beanstanden. Grundsätzlich sind zwar Fragen, die einen unbestimmten Abfragezeitraum haben („jemals“) eher kritisch zu sehen. Jedoch wird hier nach einer Krebserkrankung und einem Selbsttötungsversuch gefragt. Das sind Ereignisse, die jedem in Erinnerung bleiben sollten, so dass die Frage ohne Schwierigkeiten beantwortet werden kann. Auch die Frage nach aktueller Medikamenteneinnahme ist gut zu beantworten, bestimmte Medikamente (z.B. Asthma-Spray) werden ausdrücklich ausgenommen und müssen nicht angegeben werden. Außerdem müssen nur tägliche Medikamenteneinnahmen angegeben werden.
Bemerkenswert ist auch, dass Größe und Gewicht nicht erfragt werden. Das heißt aber nicht, dass man mit starkem Übergewicht bei dieser Aktion leicht durchkommt. Denn bei starkem Übergewicht gibt es fast immer typische Folgeerkrankungen wie Bluthochdruck, Krankheiten des Herzens, der Gefäße, Wirbelsäule / Gelenke. Diese werden wiederum erfragt, wenn eine Behandlung, Untersuchung oder Beratung stattgefunden hat.
Auch eine Frage nach gefährlichen Hobbys / Sportarten / Freizeitverhalten sucht man im Antrag vergeblich. Darin zeigt sich ein klarer Vorteil dieser BU Aktion gegenüber dem Normalantrag und vielen anderen Sonderaktionen in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Frage Nr. 5, insbesondere den Halbsatz mit der Frage nach früheren BU-Anträgen sehen wir etwas kritisch, dazu mehr weiter unten.
Interesse an einer BU mit wenigen und einfachen Fragen?
Was ist, wenn ich eine oder mehrere Gesundheitsfragen mit "JA" beantworte?
Bei einigen Sonderaktionen ist es ja so, dass eine JA-Antwort möglich ist und dann nähere Angaben zu der mit Ja beantworteten Frage gemacht werden können. So ist es beispielsweise beim Dualen Modell der HDI, dass es u.a. auch für Mitglieder des VWI gibt oder auch bei der Basler Sonderaktion für junge Leute. Das hat zur Folge, dass bei diesen Sonderaktionen im Rahmen von vereinfachten Gesundheitsfragen auch Risikovoranfragen gestellt werden können und die Versicherbarkeit abgeklärt werden kann.
Bei dieser neuen Sonderaktion der LV 1871 geht das leider nicht. Wird eine Frage mit JA beantwortet, dann führt das dazu, dass nun die umfangreichen Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Der Vorteil vereinfachter Gesundheitsfragen entfällt somit bei nur einer JA-Frage. Das ist etwas schade bei dieser ansonsten recht guten Sonderaktion mit sauberer Fragestellung. Wenn bei Ihnen z.B. vor 4 oder 5 Jahren einmal ein Antrag bei einem anderen Versicherer nur mit einer Klausel zustande kommen konnte, der Antrag zurückgestellt wurde oder abgelehnt wurde, müssen Sie die letzte Frage mit JA beantworten. Das führt dann ungeachtet der Tatsache, dass der Grund für die Klausel, Zurückstellung oder Ablehnung möglicherweise längst entfallen ist (die Krankheit ist seit vielen Jahren ausgeheilt) dazu, dass bei der LV1871 ein Abschluss mit vereinfachten Fragen nicht mehr möglich ist. Das ist der ganz große Nachteil bei Sonderaktionen die keine JA-Antworten zulassen. Der Versicherer will bei einer JA-Antwort die Hintergründe gar nicht wissen.
Das ist deshalb ärgerlich, weil Anträge bei anderen Versicherern eben Anträge bei anderen Versicherern sind und deren Risikoeinschätzung eine ganz andere sein kann. Deshalb ist der Erkenntnisgewinn aus der Antwort auf diese Frage eigentlich eher gering. Es gibt deshalb Versicherer, die sich von einer Frage nach Anträgen bei anderen Versicherern ganz verabschiedet haben, auch in "normalen" Anträgen (die Alte Leipziger z.B.).
Schade also, dass eine JA-Antwort bei der LV 1871 auch bei dieser letzten Frage gleich dazu führt, dass die Sonderaktion nicht mehr möglich ist. Wenn schon diese Frage, dann hätte der Abfragezeitraum "letzte 3 Jahre" wie bei den anderen Fragen, eigentlich völlig ausgereicht.
UPDATE: Im Einzelfall ist auch eine JA-Antwort und anschließende Risikovoranfrage möglich
Die LV 1871 gehört eben mittlerweile zu dem Kreis der Versicherer, die flexibel reagieren und individuell prüfen. So ist es jetzt auch beim Thema, ob im Rahmen dieser Sonderaktion bei einer JA-Antwort schon "Schluss" ist mit den vereinfachten Fragen oder ob einzelne Erkrankungen nach einer JA-Antwort im Hinblick auf die Versicherbarkeit von der Risikoprüfung geprüft werden können. Im Gespräch mit der LV 1871 stellte sich heraus, dass es im Einzelfall doch möglich sein ist, eine Risikovoranfrage zu stellen ohne dass gleich der umfangreiche Fragenkatalog fällig wird. Bei welchen Einzelfällen das geht, ist noch nicht so ganz klar. Man kann aber davon ausgehen, dass die LV gerade bei Vorerkrankungen, die eher nicht risikorelevant sind, heißt, die zu einer klaren Normalannahme führen, sich offen zeigen wird. Denn auch die LV 1871 freut sich natürlich über neue Kunden für diese Sonderaktion.
Durch gewisse Beschränkungen im Rahmen von vereinfachten Gesundheitsfragen soll eben vermieden werden, dass zu viele schlechte Risiken in das Versichertenkollektiv gelangen. Denn das ist gerade am Anfang einer Sonderaktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen problematisch. Anderseits will man natürlich das Geschäft und will sich dieses nicht durch eine zu strikte Annahmepolitik nach dem Motto "auch bei einer JA-Antwort wegen einer Bagatellerkrankung ist Schluss mit vereinfachten Fragen" verbauen.
Also, wenn Sie eine Frage mit JA beantworten müssen, kommen Sie auf uns zu. Wir klären dann über eine anonymisierte Anfrage beim Versicherer, ob trotz der anzugebenen Vorerkrankung ein Abschluss über diese Sonderaktion möglich ist.
Wer kann die vereinfachten Gesundheitsfragen nutzen?
Mitglieder (ordentliche und außerordentliche Mitglieder) des VWI - Verband der Wirtschaftsingenieure. Teilnehmen können insbesondere technische Berufe, Absolventen und Studenten aus diesem Bereich. Wer noch nicht Mitglied ist, kann auch zeitgleich mit dem Abschluss der BU-Versicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen den Antrag auf Mitgliedschaft beim VWI stellen. Es ist also nicht "verboten", Mitglied im VWI zu werden, wenn die Motivation hierzu hauptsächlich darin besteht, in den Genuss vereinfachter Gesundheitsfragen zu kommen. Wir haben es bei ähnlichen Sonderaktionen (z.B. die der HDI für Mitglieder des VWI oder btS) oft so gemacht, dass wir zuerst den Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung eingereicht haben und die Mitgliedschaftsbestätigung des Verbandes nachgereicht haben. Das macht jedenfalls dann Sinn, wenn die Zeit etwas knapp ist und man mit dem BU-Antrag nicht warten will, bis der Antrag auf Mitgliedschaft im VWI bearbeitet ist.
Auf 1.500 EUR BU-Rente begrenzt - aber über Nachversicherung und Karriereoption geht auch mehr trotz einfacher Gesundheitsprüfung
Bei dieser Sonderaktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen ist die anfängliche BU-Rente auf 1.500 EUR begrenzt. Das ist schon ganz ordentlich, dürfte aber für viele, sofern es sich um die einzige Absicherung handelt, zu wenig sein. "Gutverdiener" dürften eine deutlich höhere Berufsunfähigkeitsrente absichern wollen. Begrenzt ist im Rahmen dieser Sonderaktion eine Anpassung der versicherten BU-Rente möglich und zwar über diese Optionen: Nachversicherungsgarantien, Karriereoption und Dynamik. Schauen wir uns diese einmal etwas näher an.
Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung
Ein Merkmal das nicht alle Anbieter haben ist der Verzicht auf eine erneute Risikoprüfung und nicht nur auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Das heißt, dass bei Ausübung der Nachversicherung nicht nur keine Fragen zum Gesundheitszustand gestellt werden, sondern auch keine anderen Risikofragen z.B. zu geplanten Auslandsaufenthalten und Freizeitrisiken.
Es gibt eine Nachversicherung mit Ereignis und ohne Ereignis. Bei der ereignisabhängigen Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung muss eines der aufgezählten Ereignisse in den letzten 12 Monaten eingetreten sein.
- Heirat
- Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Geburt oder Adoption eines Kindes
- Tod des erwerbstätigen Ehepartners oder des eingetragenen
Lebenspartners
- Genehmigung zum Bau eines selbst genutzten Hauses oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum jeweils mit einem Darlehen von mindestens 100.000 Euro
- erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze
(BBG) mit dem Jahresgehalt am Ende eines Kalenderjahres; maßgeblich ist die BBG der allgemeinen Rentenversicherung des Bundeslandes, in dem die →versicherte Person ihren Arbeitsplatz hat
- Gehaltserhöhung (= regelmäßiges Bruttoeinkommen) um mindestens zehn Prozent im Zusammenhang mit Arbeitgeberwechsel oder Beförderung. Als Beförderung gilt auch, wenn die versicherte Person eine Weiterbildung erfolgreich absolviert oder einen Meisterbrief erhält.
- Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit, wenn
eine Mitgliedschaft in einer für den Beruf zuständigen Kammer und in einer berufsständischen Versorgung besteht
- bei Selbstständigen Steigerung des Gewinns vor Steuern in den letzten drei Geschäftsjahren um durchschnittlich 30 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn vor Steuern der drei davorliegenden Geschäftsjahre
- Eintritt der Volljährigkeit
- Erstmaliger Eintritt in das Berufsleben, sofern die →versicherte Person eine unbefristete oder mindestens auf sechs
Monate befristete Erwerbstätigkeit – angestellt oder selbstständig - aufnimmt
- Erstmaliger Beginn einer Berufsausbildung
- Erstmaliger Beginn eines Hochschulstudiums, wenn die versicherte Person nicht vorher eine unbefristete oder mindestens auf sechs Monate befristete Erwerbstätigkeit – angestellt oder selbstständig - ausgeübt hat
- Abschluss eines Hochschulstudiums oder anerkannten Ausbildungsberufs und Beginn einer Tätigkeit, die dieses Studium oder diese Ausbildung typischerweise voraussetzen
- Wegfall des Berufsunfähigkeitsschutzes aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Handwerker bei Erfüllung der Mindestpflichtversicherungszeit
- Wegfall oder Reduzierung der Ansprüche bei Berufsunfähigkeit aus der betrieblichen Altersversorgung
Bei der ereignisunabhängigen Nachversicherung ohne erneute Gesundheits- und Risikoprüfung muss kein Ereignis eingetreten sein. Allerdings ist die ereignisunabhängigen Nachversicherung an die folgenden Bedingungen geknüpft.
Sie können das Recht auf Nachversicherung auch ausüben, ohne dass eines der Ereignisse [....] vorliegt. Voraussetzungen hierfür sind jedoch, dass
- in den letzten drei Jahren keine ereignisabhängige oder ereignisunabhängige Nachversicherung für diesen oder einen anderen bei der Lebensversicherung von 1871 a. G. München bestehenden Vertrag erfolgt ist und
- nicht zum gleichen Zeitpunkt eine ereignisabhängige Nachversicherung nach Absatz 1 beantragt wird.
Die Nachversicherung kann allerdings nur innerhalb bestimmter Grenzen ausgeübt werden:
Wie hoch darf die nachzuversichernde jährliche Berufsunfähigkeitsrente sein?
(1) Wir ermitteln die Obergrenze für die BU-Rente, bis zu der
eine Nachversicherung möglich ist. Diese Obergrenze dokumentieren wir in Ihrem Versicherungsschein.
Die Höhe der Obergrenze hängt von den Angaben ab, die Sie bei Antragstellung gemacht haben. Dafür ist insbesondere der Beruf der versicherten Person entscheidend. In die Obergrenze fallen alle für dieselbe versicherte Person bei uns bestehenden oder beantragten BU-Renten.
Karrieregarantie
Über die Obergrenze der Nachversicherung kommt man als Arbeitnehmner durch die "Karrieregarantie". Diese ist in den Vesicherungsbedingungen wie folgt geregelt:
4. Karrieregarantie für Berufstätige
a)
Ist die versicherte Person
- als Arbeitnehmer in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis beschäftigt und
- hat die BU-Rente die Obergrenze, bis zu der eine Nachversicherung möglich ist, erreicht, können Sie Ihre BU-Rente ohne erneute Risikoprüfung trotzdem
erhöhen.
Voraussetzung ist, dass das monatliche regelmäßige Bruttoeinkommen der versicherten Person im Rahmen einer Gehaltserhöhung im Vergleich zum Vormonat um mindestens
fünf Prozent steigt.
Sie können die BU-Rente innerhalb von sechs Monaten nach der Erhöhung des monatlichen regelmäßigen Bruttoeinkommens der versicherten Person anheben.
b) Die prozentuale Erhöhung der BU-Rente darf maximal so hoch
sein wie die prozentuale Erhöhung des monatlichen regelmäßigen Bruttoeinkommens der versicherten Person.
Über die Erhöhung des monatlichen regelmäßigen Bruttoeinkommens der versicherten Person müssen Sie uns einen Nachweis erbringen.
Die Gesamt-BU-Rente darf infolge der Erhöhung aufgrund der Steigerung des monatlichen regelmäßigen Bruttoeinkommens maximal doppelt so hoch sein wie die Obergrenze für die Nachversicherung. Diese Obergrenze finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
c) Sie können die Karrieregarantie nicht ausüben, wenn
- Sie Leistungen beantragt haben und wir noch nicht abschließend geprüft haben, ob die Leistungsvoraussetzungen vorliegen
- wir bereits leisten oder geleistet haben
- die versicherte Person älter als 50 Jahre ist [....]
Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung
Auch bei der Aktion mit vereinfachten Fragen ist eine Dynamik möglich und zwar bis zu 3 % p.a. des Vorjahresbeitrages.
Die planmäßigen Beitrags- oder Leistungserhöhungen bewirken eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprüfung.
Eigentlich gibt es keinen Grund, die Dynamik nicht zu vereinbaren. Denn Sie können den Erhöhungen ohne erneute Risiko- und Gesundheitsprüfung auch widersprechen ("Aussetzen der Erhöhung"). Daher ist die Dynamik nur eine Option, über deren Nutzung Sie jedes Jahr entscheiden können. Auf den anfänglichen Beitrag hat der Einschluss einer Dynamik keinen Einfluss.
Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin widersprechen. Gleiches gilt, wenn Sie den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin zahlen.
LV 1871 BU-Sonderaktion mit vereinfachten Fragen - Was kostet die BU?
Oft wird die Frage gestellt, ob denn wegen der vereinfachten Gesundheitsfragen die Beiträge höher sind. Das ist nicht der Fall. Ob vereinfachte Gesundheitsfragen oder nicht, das spielt für den Beitrag in der Regel keine Rolle. Hier mal eine Beispielrechnung für diese Sonderaktion der LV 1871.
Beispielberechnung: Wirtschafting., 35 Jahre alt, Nichtraucher, 1.500 EUR BU-Rente, Endalter 67, mit AU-Klausel
Bei der LV 1871 können einige zusätzliche Angaben einen positiven Effekt auf den Beitrag haben, u.a. Personalverantwortung, Kinder im eigenen Haushalt und der Status "verheiratet". Nehmen wir hier mal an, dass unser Beispielkunde alle diese Kriterien erfüllt, wie im Bild unten.
Auch der BMI stimmt (Normalgewicht). Die AU-Klausel haben wir mit reingenommen.
Berechnungsergebnis
Wir kommen so auf einen Beitrag von Netto 51,66 (monatl. Zahlbeitrag).
Welche Alternativen ohne umfangreiche Gesundheitsfragen gibt es zur LV 1871 BU Sonderaktion?
Für Mitglieder des VWI bietet sich zunächst an einen Blick auf die Sonderaktionen der HDI und der Condor für Mitglieder des VWI zu werfen. Für Personen bis zum Eintrittsalter 30 könnte die Basler Sonderaktion passen, für Berufe der "guten Berufsgruppen" die Signal Iduna. Die Gesundheitsfragen der letztgenannten Aktion sind jedoch teilweise mit Vorsicht zu genießen. Sie dürften - abhängig von den medizinischen Sachverhalten - in einigen Fällen weniger rechtssicher beantwortet werden können als die Gesundheitsfragen der LV 1871 - Aktion. Im Einzelfall können aber auch die Aktionen von Basler und Signal passend sein.
Alle weiteren aktuellen Sonderaktionen finden Sie auf unserer Übersichtseite "BU ohne Gesundheitsfragen" und unter dem Blog Tag "Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen".