Nachdem wir in der letzten Woche bereits eine neue Sonderaktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen und zwar bei der Allianz (nur für Ärzte!) vorgestellt haben, geht es schon weiter mit einer neuen Aktion. Diese wird vom Volkswohlbund angeboten und zwar im Aktionszeitraum 1.10. bis zum Ende des Jahres 2018.
Wer kann an der BU-Sonderaktion 2018 teilnehmen?
Die Aktion ist offen für alle Kunden, die erstmalig an einer BU-Aktion mit vereinfachter Gesundheits-
prüfung des Volkswohlbund teilnehmen. Es ist also kein Problem, wenn schon bei einer anderen Gesellschaft eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen abgeschlossen wurde. Hier sind dann nur die Regelungen zur Angemessenheit zu beachten. Was aber nicht geht ist, wenn schon beim Volkswohl über eine der früheren Aktionen eine BU-Rente abgeschlossen wurde. Für wen das zutrifft, der kann an der BU-Sonderaktion 2018 leider nicht teilnehmen.
Weiter ist die neue Aktion an bestimmte Berufsgruppen gebunden. Es können alle Personen mit Berufen, die der Berufsklassen A1, A2, A3, A4, B1, B2 und B3 zugeordnet werden, teilnehmen.
Das maximale Eintrittsalter beträgt 47 Jahre. Das ist durchaus ein postiver Punkt an dieser Aktion, denn viele andere Versicherungsgesellschaften haben bei den Aktionen in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen ein viel niedrigeres maximales Eintrittsalter.
Wie kann die BU-Versicherung ausgestaltet werden?
- Die maximal versicherbare Berufsunfähigkeitsrente beträgt im Rahmen dieser Aktion 750 EUR.
- Erhöhung der Beiträge gemäß Verbraucherpreisindex (mind. 2,5 %) ohne summen- oder altersmäßige Begrenzung
- garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall zwischen 1 und 3 %, zzgl. zur Überschussbeteiligung
- Für die Aktion sind eine Beitragsdynamik, der Arbeitsunfähigkeitsbaustein und die Nachversicherungsgarantien (sowohl individuell als auch ereignisgebunden) ausgeschlossen.
- der Pflegeschutzbrief kann mit eingeschlossen werden.
Welche Gesundheitsfragen werden im Aktionsantrag gestellt?
Größe und Gewicht sind bei der Aktion vom Volkswohlbund anzugeben.
Wer also starkes Übergewicht hat für den ist diese Aktion unter Umständen nichts. Es wird dann zwar so sein, dass der Volkswohlbund den BMI prüft und ggf. einen Risikozuschlag vorschlägt. Übergewicht führt also nicht automatisch dazu, dass eine Teilnahme an der Aktion nicht möglich ist. Angegeben werden muss das Übergewicht aber schon. Deshalb sind bei starkem Übergewicht eher andere Aktionen interessant, siehe hierzu den Artikel Berufsunfähigkeitsversicherung Übergewicht.
Die erste Gesundheitsfrage lautet:
Wurde bei Ihnen bis heute eine
- HIV-Infektion
- eine Krebserkrankung
- ein Herzinfarkt
- ein Schlaganfall
- eine Leber- oder Stoffwechselstörung
- eine Multiple Sklerose
- eine chronisch entzündliche Darmerkrankung
- Epilepsie
- eine psychische Störung oder
- ein Bandscheibenvorfall
festgestellt?
Diese erste Gesundheitsfrage hat es leider schon in sich und zwar wegen des Abfragezeitraumes. "Bis heute" heißt nichts anderes als"wurde jemals ....". Hier muss man also wirklich aufpassen. Bei den in der Frage aufgezählten schweren Erkrankungen wie MS und HIV ist es natürlich klar, dass sich jeder an eine solche Diagnose wird erinnern können, auch wenn diese schon länger zurück liegt. Anders kann es jedoch z.B. bei "Stoffwechselstörungen" sein. Hierunter kann so einiges fallen, insofern ist der völlig offene Abfragezeitraum hier nicht gerade günstig.
Die 2. Frage lautet:
Sind Sie aktuell
- in einer medizinischen Behandlung
- einer laufenden Therapie
- nahmen oder nehmen Sie Drogen oder regelmäßig Medikamente?
- Ist eine Operation geplant
- waren Sie in den letzten 2 Jahren krankheitsbedingt arbeitsunfähig für einen Zeitraum länger als 2 Wochen oder
- liegt bei Ihnen eine MdE, GdS, GdB vor?
Auch diese Frage ist teilweise kritisch zu sehen.
"aktuell in einer medizinischen Behandlung",
Hier müssen also wirklich alle laufenden Behandlungen, genau genommen also auch Behandlungen wegen völlig harmloser Erkankungen angegeben werden. Da der Volkswohlbund immer dann, wenn eine Frage mit "JA" beantwortet wird, die umfangreiche Risikoprüfung durchführt, also eine Teilnahme an der Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen nicht möglich ist, kann es sein, dass hier schon jemand, der bloß wegen einer harmlosen Erkrankung in laufender Behandlung ist, aus der Aktion raus fällt. Der Volkswohlbund hat diese Frage wirklich sehr ungeschickt formuliert. Das hätte man auch anders machen können. So werden eine ganze Reihe von Interessenten raus fallen. Schade!
Auch die Frage nach regelmäßiger Medikamenteneinnahme ist zeitlich nicht beschränkt. In der Fußnote heißt es zwar: "Unter “regelmäßige” Medikamenteneinnahme ist die Einnahme von Medikamenten an mehr als 30 Tagen in den letzten 12 Monaten zu verstehen. Nicht anzugeben bzw. zu berücksichtigen sind Verhütungs-, Schilddrüsen- und Erkältungsmittel." Aber: auch eine lange zurück liegende regelmäßige Medikamenteneinnahme muss hier angegeben werden.
Auch die nächste Frage hat wieder einen unbegrenzten Abfragezeitraum:
Wurden Anträge auf Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Pflegeversicherung nur zu erschwerten Bedingungen angenommen (z. B. mit Klausel oder Zuschlag), zurückgestellt oder abgelehnt?
Weiter wird dann noch nach gefährlichen Hobbies gefragt. In früheren Sonderaktionen beim Volkswohlbund war das auch schon mal besser, da verzichtete man auch mal auf eine Frage nach gefährlichen Hobbies.
Insgesamt muss man (leider) sagen: Eine nicht besonders gut gelungene Sonderaktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen und zwar aus den oben dargelegten Gründen. Insbesondere der offene unbegrenzte Abfragezeitraum ist zu bemängeln.
Für einige wenige wird die Aktion vielleicht trotzdem in Frage kommen.
Weitere Sonderaktionen mit weniger Fragen
... finden Sie unter dem Schlagwort "Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen".