Diabetiker können in vielen Fällen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen. Viele Versicherungen lehnen den Versicherungsschutz zwar ab, aber es gibt einige Gesellschaften, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Beitragszuschlag und einer Laufzeitbegrenzung, also einer Begrenzung bis wann Versicherungsschutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung besteht, anbieten können. Auch die Zurich gehörte zu den Versicherungen, die Diabetiker in der BU-Versicherung nicht gleich pauschal ablehnen, wie das bei vielen anderen der Fall ist. Nun hat die Zurich die Annahmerichtlinien verbessert und hat eine Lösung für Diabetiker, die einmalig auf dem Markt ist. Mehr dazu und wie andere Gesellschaften das Risiko Diabetes einschätzen, gibt es hier in unserem Blog-Artikel.
Neue Chance für Diabetiker bei der Zurich
Ob Diabetiker in der BU-Versicherung überhaupt eine Chance haben, hängt von vielen medizinischen Faktoren ab. Wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie an Diabetes Typ 1 erkrankt sind und eine BU-Versicherung abschließen möchten, hatte ich schon einmal ausführlich in einem Artikel zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung Diabetes erläutert. Hier wollen wir uns nun mal mit einem konkreten Beispiel aus der Praxis beschäftigen. Dann wird auch klar, worin die Verbesserungen bei der Zurich bestehen.
Im Auftrag eines Kunden, der an Diabetes Typ 1 erkrankt ist, stellten wir bei zahlreichen Gesellschaften Risikovoranfragen um herauszufinden, ob der Kunde versichert werden kann und falls ja zu welchen Konditionen.
Das Ergebnis der Risikovoranfrage für einen Diabetiker
Bei 12 Gesellschaften wurde angefragt. 8 der angefragten Versicherungen lehnten pauschal ab wegen Diabetes.
4 Gesellschaften stellten Versicherbarkeit mit Beitragszuschlag in Aussicht, wobei der Zuschlag bei Versicherer K mit 250 % dermaßen hoch ist, dass man sich schon wirklich gut überlegen muss, ob das noch sinnvoll ist. Dafür bei „K“ aber keine Laufzeitbegrenzung. Auch bis zum 67. Lebensjahr wäre hier also Versicherungsschutz in der BU-Versicherung möglich.
Versicherer I hat den niedrigsten Beitragszuschlag, will aber nur bis maximal 55. Lebensjahr versichern, Versicherer J hat einen etwas höheren Zuschlag, zudem geht es nur bis max. 50. Lebensjahr.
Und nun die Zurich
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann bis zum 65. Lebensjahr laufen und der Risikozuschlag ist nur etwas höher als bei Versicherer I, der 100 % Zuschlag haben will, aber eine Laufzeitbegrenzung bis 55 vereinbaren will.
Darin besteht also die Verbesserung bei der Zurich. Bestimmte Personen, die an Diabetes Typ 1 erkrankt sind können nun bis zum 65. Lebensjahr versichert werden.
Der Versicherer Zurich nennt folgende Voraussetzungen:
- es handelt sich um Diabetes Typ-1
- die zu versichernde Person ist mindestens 18 Jahre alt
- ist berufstätig (also nicht mehr in Ausbildung)
- die Diabetes-Erkrankung ist gut eingestellt (der HbA1C-Wert liegt wischen 4,5 und 7,5%)
- die zu versichernde Person ist Nichtraucher
- es haben sich noch keine Folgeerkrankungen durch die Diabeteserkrankung entwickelt.
Der letzte Punkt ist besonders wichtig, denn wenn bereits Folgeerkrankungen bestehen, ist das Risiko für die Versicherungsgesellschaft natürlich um einiges höher.
Um welche Folgeerkrankungen von Diabetes geht es dabei?
Zum Beispiel:
- Nervenerkrankung
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Periphere arterielle Verschlusskrankheit
- Diabetischer Fuß
- Nierenerkrankung
- Netzhauterkrankung
Was kostet die BU für Diabetiker bei Zurich?
Kostenbeispiel 1:
- Architekt
- Eintrittsalter 24 Jahre
- Diabetes Typ-1
- monatlich 82,36 Euro nach Überschussverrechnung
- Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr
- monatliche BU-Rente in Höhe von 1000 Euro.
Kostenbeispiel 2:
- angestellter Webdesigner,
- Eintrittsalter 28 Jahre
- Diabetes Typ-1
- monatlich 93,39 Euro nach Überschussverrechnung
- Laufzeit bis 65. Lebensjahr
- monatliche BU-Rente in Höhe von 1000 Euro
Fazit zu „Verbesserungen der BU-Versicherung für Diabetiker“
Die Zurich hat hier wirklich deutliche Verbesserungen für die Versicherbarkeit von Diabetikern gemacht. Es zeigt sich auch, dass bestimmte medizinische Risiken durchaus versicherbar sind, wenn die Versicherungsgesellschaft sich mit den medizinischen Details genau beschäftigt und auf dieser Grundlage kalkuliert und ihre Annahmerichtlinien aufstellt. Voraussetzung ist aber immer auch, dass der Versicherung gut aufbereitete Unterlagen zu den medizinischen Fakten zur Prüfung vorgelegt werden. Dann bekommt man bei einer Voranfrage auch wirklich aussagekräftige Einschätzungen.