Berufsunfähigkeitsversicherung Depressionen – keine Chance auf einen Abschluß?

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"Berufsunfähigkeitsversicherung trotz psychischer Vorerkrankung?" - das ist eine der häufigsten Fragen, die wir gestellt bekommen. Oft handelt es sich bei der Vorerkrankung um Depressionen oder Burnout. Unsere Antwort lautet dann nicht etwa: "Nein, keine Chance", sondern: "Es kommt darauf an, ob ...". 

 

Wie die Risikoprüfung bei Erkrankungen im Bereich der Psyche in der BU-Versicherung abläuft, wie die Versicherungen das Risiko Depression einschätzen, wie man am besten vorgeht und was zu beachten ist, das erläutern wir in diesem Artikel.

Inhalt

Aus psychischen Gründen berufsunfähig - ein häufiger Fall

Versicherungsgesellschaften sind äußerst zurückhaltend und vorsichtig, wenn als Vorerkrankung eine Erkrankung im Bereich der Psyche angegeben wird.

 

Realistischerweise sind die Chancen auf einen Abschluss in vielen Fällen daher nicht gut. Woran liegt das? Es gibt eine einfache Erklärung: Statistisch gesehen werden psychische Erkrankungen immer häufiger. Selbst bei jungen Menschen.

 

Der "Tagesspiegel" etwa meldete kürzlich: Jeder sechste Student ist psychisch krank.

 

Gleichzeitig steigt die Häufigkeit der Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen psychischer Beschwerden und auch die Häufigkeit einer Berufsunfähigkeit wegen Erkrankungen der Psyche. Laut dem Institut Morgen und Morgen waren 2016 in 31 % der Fälle "Nervenkrankheiten" die Ursache der Berufsunfähigkeit. 2018 sind es 31,52 %. Zum Vergleich: Unfälle sind nur in knapp 9 % der Fälle (2016: 10 %) der Grund für die Berufsunfähigkeit.

 

Nervenerkrankungen sind seit vielen Jahren die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit.

bu ursachen häufig psyche
Häufigste BU-Ursache mit eindeutigem Abstand: Psychische Krankheiten - Quelle: MORGEN & MORGEN Rating Berufsunfähigkeit 2018

Versicherbar trotz Depressionen? Auf die Details kommt es an.

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankung (en) ist meistens nicht einfach und das gilt um so mehr, wenn es um psychische Vorerkrankungen geht.  Aber eine Chance liegt darin, dass jeder Versicherer seine eigene Entscheidung darüber trifft, ob er einen Kunden versichern kann und falls ja zu welchen Bedingungen. Die Ergebnisse von Risikovoranfragen sind oft überraschend. Manchmal ist es so, dass der eine Versicherer überhaupt keinen Versicherungsschutz anbieten will bzw. kann, während sich ein anderer Versicherer offen für einen Abschluss zumindest mit einem Ausschluss und / oder Risikozuschlag zeigt.

 

Es kommt ganz auf den Einzelfall an und auf die medizinischen Details. Deshalb sind Risikovoranfragen bei mehreren Versicherern sehr hilfreich bei der Klärung der Frage der Versicherbarkeit.

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 Dass selbst bei psychischen Erkrankungen wie zum Beispiel einer Depression nicht in allen Fällen überhaupt keine Hoffnung besteht zeigen die Grundsätzen zur Risikoprüfung der Versicherungsgesellschaft ALTE LEIPZIGER, aus denen wir hier einmal zitieren wollen:

"Bei psychischen Erkrankungen kommt es vorwiegend auf die Art der Erkrankung und deren Ausprägung an. Auch hier gibt es natürlich berufliche Einflüsse und weitere Faktoren. Grundsätzlich ist bei Antragstellung ein Therapie-Abschlussbericht notwendig.

 

In der Regel kann jedoch nach folgenden Kriterien entschieden werden:

 

Reaktive Erkrankungen (z. B.: nach Tod eines Angehörigen) können, sofern die Behandlung max. 6 Monate gedauert hat, wenige Sitzungen erfolgten und diese ohne weitere Medikamenteneinnahme abgeschlossen sind, im Regelfall normal versichert werden.

 

Die Versicherbarkeit einer leichten Depression (z. B. Belastungsstörungen) kann geprüft werden, sofern die Behandlung seit mindestens einem Jahr abgeschlossen ist. Sofern keine Medikamente genommen werden, ist die Absicherung der Berufsunfähigkeit mit Zuschlag möglich.

 

Alle anderen Formen von depressiven Erkrankungen setzen eine Behandlungs- und Medikamentenfreiheit von mind. 3 Jahren voraus. Wie diese versichert werden können, ist sowohl von der Art der früheren Erkrankung als auch von der Behandlung abhängig.

Wie lange behandlungs- und beschwerdefrei?

Gute Chancen hat man, wenn die Erkrankung schon einige Zeit zurückliegt, also wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung keinerlei Beschwerden mehr auftreten und die letzte Behandlung / der letzte Arztkontakt schon einige Zeit zurück liegt. Noch größer sind die Chancen natürlich wenn die Erkrankung so lange zurück liegt, dass sie gar nicht mehr angegeben werden muss, weil sie außerhalb des Abfragezeitraumes der Gesundheitsfragen des Versicherers liegt. Hier lohnt sich also auch ein Vergleich der Antragsfragen der verschiedenen Anbieter.

BU mit Ausschlussklausel Psyche oder Risikozuschlag?

Einige Gesellschaften bieten tatsächlich an, psychische Erkrankungen vom Versicherungsschutz auszuschließen. Der Anbieter einer Online-BU, die getsurance, bietet eine Variante ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung an, bei der psychische Erkrankungen schon von vornherein nicht mitversichert sind.

 

Andere Anbieter bieten - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - gelegentlich die Vereinbarung eines Auschlusses für psychische Erkrankungen an. Das aber sicher nicht, wenn die Beschwerden noch andauern, also z.B. wenn der Antragssteller sich noch in einer laufenden Psychotherapie befindet.

 

Wie das oben genannte Beispiel der ALTE LEIPZIGER zeigt, kann das Ergebnis der Risikoprüfung im Einzelfall auch ein Risikozuschlag sein, aber eben nur wenn es sich um eine leichte Depression gehandelt hat, die Behandlung seit mindestens einem Jahr abgeschlossen ist und keine Medikamente eingenommen werden.

Beispiele aus der Risikovorprüfung

Depressive Episode

Beispiel 1

eher Überlastung, kurzfristig und einmalig in 07/2014, mit pflanzlichem Lavendelextrakt behandelt, 4 Tage morgens und abends, 10 Tage AU, Therapie abgeschlossen, keine Folgen

 

Beruf: Erzieher

 

Votum des Versicherers: normale Annahme

Beispiel 2

mit reaktiver Depression bei Trauerreaktion aufgrund Erkrankung des Ehemannes ins 2012 (Krebs) und beim Tod 2013, 2012 6 Wochen, keine Psychopharmaka, 2013 Reha vom Kunden abgelehnt, Umzug nach Dresden mit ambulanter Betreuung vom christlichen Hospizdienst und Trauergruppe für junge Witwen, Therapie erfolgreich abgeschlossen

 

Beruf: Operations Specialist Projektcontroller

 

Votum des Versicherers: normale Annahme

Beispiel 3

 

Anfang 2010, Beschwerden: Niedergeschlagenheit, Antriebshe4mjung, Zweifel an sich selbst, Ursache: unbewußte Konflikte aktualisiert durch Trennungserlebnis, therapeutische Behandlung von 02/2010-12/2012, danach bis 10/2016 Ursachenforschung durch Arzt Arzt-Bescheinigung: Mai 2010 beginnende Psychoanalyse, erfolgreich abgeschlossen, bis heute keine medikamentöse Behandlung

 

Beruf: Personalentwickler

 

Votum des Versicherers: Ausschlussklausel

Leichte Depression

Beispiel 1

 

leicht, erstmals 07/2013 aufgetreten, Beschwerden: Niedergeschlagenheit, Antriebslosigkeit, Ursache: Beziehungsprobleme mit der Partnerin, Beschwerden letztmals 12/2013 aufgetreten, in Behandlung gewesen von 09/13 - 12/14

 

Beruf: Tischler

 

Votum des Versicherers: Ausschlußklausel

Beispiel 2

 

wegen Stoffwechsel - Serotoninmangel, 8-10 Sitzungen

 

Beruf: Sozialpädagoge

 

Votum des Versicherers: Ausschlußklausel

Depressive Episode, mittelgradig

.und kombinierte Persönlichkeitsstörung mit anakastischen und vermeidenden Anteilen, behandelt von 02/2013 bis 12/2013, Klinikaufenthalt vom 29.08.2013-01.11.2013 mit medikamentöser Behandung Cipralex 20 mg, Wiedereingliederung vom 04.11.2013 bis 01.12.2013, seit 12/2013 beschwerdefrei und keine Medikamente mehr.

 

Beruf: Bauzeichner

 

Votum: Risikozuschlag

Erschöpfung / Trauerverarbeitung

einmalig nach Tod des Vaters, wöchentlich 1 Sitzung, vollständig beschwerdefrei

 

Beruf: Student Lehramt

 

Votum des Versicherers: normale Annahme

Prüfungsangst

seit 09/2008 mehrmalig bis zuletzt 01/2015, Ereignis: Universitätsprüfung, seit 01/2015 vollständig beschwerdefrei

 

Beruf: Diplom-Geographin

 

Votum des Versicherers: Ausschlußklausel

Angst- und Depressivstörung

Beschwerden: Konzentrationsmangel, Müdigkeit, Verlustängste, Interessenverlust, erstmals 09/2017, zuletzt 2019, Ursuache: Falsches Schilddrüsenmedikament und Trennung von Ex-Freund, der suchtkrank war, Juni 2019 letztmals Beschwerden.

 

Beruf: Physiotherapeut

 

Votum des Versicherers: Ausschlussklausel

Angstzustand

Einbruch ins Wohnhaus 09/2013 + 03/2104 bewaffneter Raubüberfall an Tankstelle, 03/2015 Gesprächstherapie eingestellt

 

Bankkaufmann

 

Votum: Ausschlussklausel

Depression - versicherbar über eine BU-Sonderaktion?

Gelegentlich bieten einige Versicherer ihre BU-Versicherung zeitlich begrenzt und mit Einschränkungen z.B. bei der versicherbaren Rente mit vereinfachten Gesundheitsfragen an.

 

Hier einmal ein Beispiel für die einzige Gesundheitsfrage aus der BU-Aktion der HDI (Duales Modell).

gesundheitsfrage berufsunfähigkeitsversicherung bu aktion hdi vwi
Gesundheitsfrage der HDI BU-Sonderaktion u.a. für Mitglieder des VWI

Haben Sie Fragen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung?




UPDATE: Die Sonderaktion der HDI ohne Frage nach psychischen Vorerkrankungen wird leider so nicht mehr angeboten. 

Wer aktuell wegen einer Depression in Behandlung ist dürfte diese Frage nicht verneinen können. Denn bei einer Depression dürfte sich immer auch eine Einschränkungen der beruflichen Leistungsfähigkeit ergeben.

 

Allein aus dem reduzierten Abfragezeitraum ergeben sich aber Vorteile gegenüber den "normalen" Gesundheitsfragen.

Auch die Dienstobliegenheitserklärung der Allianz, die es derzeit im Rahmen von Sonderaktionen für bestimmte Branchen und Berufe gibt (u.a. Pädagogikberufe und IT Berufe, hierzu mehr im Blog-Artikel Vereinfachte Gesundheitsfragen für Pädagogik und IT - Berufe - Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz hat nur einen Abfragezeitraum von 2 Jahren. 

Sind Sie derzeit arbeitsunfähig? 

 

Haben Sie derzeit oder hatten Sie in den letzten 24 Monaten vor dem Datum Ihrer Unterschrift mindestens eine Krankheit oder Verletzung, wegen der Sie insgesamt länger als 6 Wochen ärztlich oder therapeutisch (Heilpraktiker, Psychologen, Physio-, Psychotherapeuten) in Behandlung waren oder voraussichtlich sein werden?

 

Unter Behandlung verstehen wir auch die Einnahme verschreibungspflichtiger Medikamente außer Verhütungsmittel sowie Nachsorgen bei Tumorerkrankungen. 

 

Wurde bei Ihnen jemals eine Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit, ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder ein Pflegegrad anerkannt oder haben Sie in den letzten 24 Monaten vor dem Datum Ihrer Unterschrift einen Antrag gestellt? "

 

In Anträgen mit Gesundheitsfragen in normalem Umfang beträgt der Abfragezeitraum bezüglich der Psyche nämlich bei vielen Versicherern 5 Jahre, hier ein Beispiel aus dem Antrag der ALTE LEIPZIGER.

Alte Leipziger BU Gesundheitsfragen
Die Alte Leipziger fragt bezüglich Erkrankungen der Psyche 5 Jahre zurück

Neuer Anbieter mit Abfragezeitraum Psyche 2 Jahre

Im Rahmen einer Sonderaktion, bei der bis  zu 2.000 Eur BU-Rente versichert werden können, stellt ein Anbieter die folgenden Fragen:

Liegt also etwa eine Psychotherapie länger als 2 Jahre zurück (in den letzten 2 Jahren "festgestellt oder behandelt") ist diese hier nicht mehr anzugeben. Denn diese läge außerhalb des Abfragezeitraumes: 

Wurden in den letzten zwei Jahren

folgende Erkrankungen bei Ihnen festgestellt oder behandelt

 

[...]

psychische oder neurologische Erkrankungen

[...]

Offen ist Aktion für alle Akademiker, also alle, die einen Studienabschluss vorweisen können. Auch die anderen Gesundheitsfragen müssen komplett verneint werden können, sonst ist ein Abschluss im Rahmen dieser Sonderaktion nicht möglich. 

Alternativen zur BU möglich trotz psychischer Vorerkankung und bei Psychotherapie

Wenn Risikovoranfragen ergeben haben, dass in der BU-Versicherung tatsächlich keine Chance besteht und auch BU-Sonderaktionen nicht passen, kann man noch die Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen. Zu nennen sind hier die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Schwere-Krankheiten-Vorsorge, die Grundfähigkeitenversicherung und die Multi-Renten. Bei den drei letztgenannten Versicherungsarten ist die Psyche meist nicht unmittelbar mitversichert, so dass psychische Vorerkrankungen bei der Risikoprüfung nicht die große Bedeutung wie bei Berufsunfähigkeitsversicherung haben.

 

Bei einigen dieser Alternativprodukte wird überhaupt nicht nach psychischen Erkrankungen gefragt. Beispiel: PLAN D der DORTMUNDERUPDATE vom 9.1.2020: Leider haben sich die Gesundheitsfragen der DORTMUNDER inzwischen geändert. Es wird nun auch dann nach der Psyche gefragt, wenn der Leistungsbaustein Psyche nicht mit beantragt wird. 

Swiss Life Vital Schutz ohne Gesundheitsfrage zur Psyche

Nicht nach psychischen Erkrankungen gefragt wird aber nach wie vor in der Basis Variante des Vital Schutz des Versicherers Swiss Life. Mit dem Vital Schutz von Swiss Life kann man ohne Frage nach psychischen Vorerkrankungen eine Grundfähigkeitenrente und eine Kapitalleistung bei Eintritt bestimmter Schwerer Erkrankungen  versichern.  Außerdem kann auch eine lebenslange Leistung bei Pflegebedürftigkeit eingebaut werden.

Psychische Erkrankungen sind beim Swiss Life Vital Schutz in der Basis Variante grundsätzlich nicht anzugeben. Wurden im Zusammenhang mit der psychischen Erkrankung jedoch in den letzten 2 Jahren regelmäßig Medikamente eingenommen, ist dies anzugeben.
Psychische Erkrankungen sind beim Swiss Life Vital Schutz in der Basis Variante grundsätzlich nicht anzugeben. Wurden im Zusammenhang mit der psychischen Erkrankung jedoch in den letzten 2 Jahren regelmäßig Medikamente eingenommen, ist dies anzugeben.

Ohne Frage zu psychischen Vorerkrankungen Bayerische Existenzplan

Ganz ähnlich ist es auch bei dem Existenzplan der Bayerischen. Dabei handelt es sich auch um eine Grundfähigkeitenversicherung mit diversen optionalen Bausteinen. Wenn der Baustein Psyche nicht mitversichert wird, dann kann Existenzplan trotz psychischer Vorerkrankungen abgeschlossen werden. Vorausgesetzt es gab keine längere Medikamenteneinnahme, denn die müsste hier auch wieder angegeben werden.

Die Bayerische interessiert sich bei dieser Risikofrage überhaupt nur für Krankheiten, die länger als 30 Tage angedauert haben oder noch andauern. Alle andere Erkrankungen von kürzerer Dauer sind deshalb  nicht anzugeben.

 

Bei den abgefragten Bereichen könnte es hinsichtlich einer psychischen Vorerkrankung eventuell doch kritisch werden, wenn man sich beispielsweise den Punkt Konzentrationsstörungen anschaut. Bei vielen psychischen Erkrankungen treten solche Beschwerden auf. Es wird aber nicht explizit nach psychischen Vorerkankungen gefragt. 

 

Nur wenn die Zusatzoption Psyche mit eingeschlossen werden soll, gibt es die folgende Zusatzfrage:

Allianz KörperschutzPolice ohne Frage zu psychischen Erkrankungen

Vorgehensweise Abschluss BU-Versicherung mit psychischer Vorerkrankung

Wichtige Vorbemerkung zum Datenschutz

 

Wenn Sie uns Gesundheitsdaten übermitteln, sei es weil Sie eine erste Einschätzung von uns bekommen möchten, wie Ihre Chancen auf Abschluss einer BU-Versicherung sind oder weil Sie möchten, dass wir die Versicherbarkeit für Sie mit Risikovoranfragen klären, brauchen wir von Ihnen nach den Datenschutzgesetzen (insbesondere die neue DS - GVO) eine Einwilligungserklärung zur Verwendung Ihrer Daten. Bitte senden Sie uns daher immer auch die Einwilligungserklärung mit und nehmen bitte auch die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

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1

Zunächst genauestens die Gesundheitsgeschichte aufarbeiten

 

(Achtung: nicht nur für die psychische Erkrankung , sondern für alle Erkrankungen und Behandlungen nach denen der Versicherer im Antrag fragt.)

 

Den allgemeinen medizinischen Fragebogen finden Sie hier:


2

Zusatzfragebögen ausfüllen (hier ebenfalls auf Genauigkeit achten). Unseren Fragebogen "PSYCHE" finden Sie hier zum Download:


3

Laborberichte / Atteste / Befunde etc. sichten und ggf. mit in die Unterlagen für die Risikovoranfragen aufnehmen.

 

Ggf. Arztberichte / Patientenakte in Kopie beim behandelnden Arzt /Therapeuten anfordern.


4

 

Erste Einschätzung zur Versicherbarkeit durch den Makler. Ggf. Besprechung welche weiteren Unterlagen, Angaben für die Voranfragen benötigt werden.

 

Risikovoranfragen einreichen lassen.

 

Ergebnisse auswerten (lassen). Besprechung der Ergebnisse und Entscheidung, ob weitere Voranfragen sinnvoll sind.

 

Wenn die Ergebnisse noch eine Auswahl zulassen: Leistungsinhalte prüfen lassen / vergleichen.

 

Leistungsumfang festlegen (Rentenhöhe, Laufzeit, Dynamik, garantierte Rentensteigerung, AU-Klausel ja / nein und so weiter ...


5

 

Erst jetzt: Antrag bei dem Versicherer einreichen, der die besten Konditionen anbieten kann.


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