Über die neue Aktion der LV 1871 mit weniger und vereinfachten Risikofragen in der BU-Versicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung) hatten wir schon berichtet. Eine weitere bis Ende April 2018 befristete Aktion gibt es bei der LV 1871 für Personen, die bereits eine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit haben und diese BU-Versicherung von der Höhe der BU-Rente nicht bedarfsgerecht ist.
Hier stellt sich dann das Problem, dass eine Aufstockung oft nicht möglich ist, weil die Voraussetzungen der Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung nicht gegeben sind. Eine Erhöhung der BU-Rente eines bestehenden Vertrages bedarf nämlich in aller Regel des Eintritts eines bestimmten Ereignisses wie Einkommenserhöhung, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf etc.. Die sogenannte Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung greift aber nicht in den Fällen, in denen einfach nur zu wenig Rente versichert wurde und dieser Fehler nun korrigiert werden soll. Ausnahme: Der Vertrag enthält eine Nachversicherungsgarantie ohne besonderes Ereignis.
Wenn man zu wenig BU-Rente versichert hat, sollte man also zunächst den bestehenden Vertrag auf Erhöhungsmöglichkeiten prüfen. Nur wenn es in dem bestehenden Vertrag keine Möglichkeit gibt, ist die Aktion der LV 1871 überhaupt interessant.
Die LV 1871 bietet mit ihrer "Differenzdeckungsaktion", so nennt der Versicherer das, eine mögliche Lösung an um doch noch auf eine insgesamt bedarfsgerechte Deckung zu kommen.
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Die Bedingungen der BU-Aktion im Einzelnen
- der bestehende BU-Vertrag muss zu normalen Bedingungen angenommen worden sein, also keine Risikozuschläge oder Leistungsaussschlüsse;
- der bestehende BU-Vertrag kann bei einem beliebigen anderen Anbieter bestehen
- die LV 1871 braucht bei Antragstellung eine Policen- und Antragskopie des bestehenden BU-Vertrages.
- der bestehende BU-Vertrag muss über Standard-Risikofragen geprüft worden sein, das heißt nicht im Rahmen einer Aktion mit vereinfachter Gesundheitsprüfung abgeschlossen wurde
- das aktuelle Eintrittsalter darf maximal 45 Jahre betragen
- die max. BU-Gesamtabsicherung beträgt maximal 2.000 Euro Monatsrente
- der Beruf der versicherten Person gehört zu einer der folgenden Gruppen: Akademiker, kaufmännische Angestellte, Techniker
- es können nur Angestellte der o.g. Personenkreise versichert werden.
Die vereinfachte Risikoprüfung + Gesundheitsfragen
Es wird zunächst eine Frage zu bestehenden BU- oder EU-Verträgen, zu gefährlichen Hobbies bzw. Sportarten, zu geplanten Auslandsaufenthalten und eine Gesundheitsfrage mit dem Abfragezeitraum 5 Jahre gestellt.
Wird die Frage 4 mit "JA" beantworten, dann müssen die folgenden 4 Unterfragen beantwortet werden:
Schließlich folgen noch 3 weitere Gesundheitsfragen, wobei die Fragen 5 und 6 den üblichen Abfragezeitraum haben, den wir auch in Anträgen mit umfangreichen Gesundheitsfragen finden. Der Abfragezeitraum der Frage 7 hingegen ist mit 5 Monaten deutlich kürzer als in "normalen" Anträgen.
Fazit zu der LV 1871 BU-Aktion
Zunächst muss man sagen, dass die Aktion schon wegen der Einschränkung auf bestimmte Berufsgruppen nicht für jeden geeignet ist. Die LV 1871 pickt sich hier schon die Rosinen raus, also die Berufsgruppen, die ein eher geringes Berufsunfähigkeitsrisiko haben. Im Einzelfall kann diese Aktion aber durchaus passend sein..
Zuerst sollten Sie aber immer prüfen, ob eine Versicherbarkeit in Tarifen mit "normaler Gesundheitsprüfung" gegeben ist. Denn Sonderaktionen in der BU-Versicherung haben immer gewisse Einschränkungen. Der Beitrag ist zwar in aller Regel nicht höher als in den Tarifen mit "normaler Gesundheitsprüfung". Einschränkungen gibt es aber bei der versicherbaren Rente, Dynamikhöhe, Nachversicherungsgarantien
Wegen der Einschränkungen bei BU-Aktionen empfehlen wir so vorzugehen:
Wenn ein BU-Vertrag mit zu geringer Absicherungshöhe besteht: zunächst prüfen (lassen) ob in dem Vertrag eine Erhöhung möglich ist.
Prüfen (lassen), ob eine Versicherbarkeit am allgemeinen Markt in Tarifen mit "normaler Gesundheitsprüfung" gegeben ist. Hierzu bieten wir Risikovoranfragen an.
Für Punkt 2 zunächst die Gesundheitshistorie aufarbeiten und auf eine genaue Beantwortung der Fragen des Versicherers achten. Regel: Je besser die Angaben zum Gesundheitszustand aufbereitet sind, desto präziser fällt die Einschätzung des Versicherers aus. Eine lückenlose Aufarbeitung der Gesundheitshistorie gelingt in aller Regel nur, wenn die Krankenakten bei den behandelnden Ärzten angefordert werden, ggf. auch die Krankenkasse oder private Krankenversicherung um Auskunft gebeten wird.
Nur falls die vorstehenden Lösungen nicht zum Erfolg führen: Versicherbarkeit in BU-Aktionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung abklären (lassen). Das kann dann auch die hier beschriebene "Aufstocker"-BU der LV 1871 sein.