„Stellen Sie zunächst einen Probeantrag.“ Diese Empfehlung liest man oft. Doch was ist ein Probeantrag genau und ist es sinnvoll einen solchen zu stellen? Diese Fragen klären wir in diesem Artikel.
Inhalt
Fangen wir mal anders an, als sonst üblich, nämlich mit der Frage, was kein Probeantrag ist.
Was ein Probeantrag nicht ist
Beim googeln des Wortes "Probeantrag" habe ich diese, wirklich abenteuerliche, Erklärung gefunden:
„Ein Probeantrag ist eine Form von Vertrag [NEIN, falsch!], die sowohl in der Privaten Krankenversicherung wie auch in anderen Versicherungsbereichen von vielen Versicherern angeboten wird. Der Probeantrag nimmt dabei formell die Gestalt des Versicherungsantrages ein [NEIN, falsch], der alle Pflichten und Leistungen nach Kundenwunsch beinhaltet. Im Unterschied zu einem solchen „echten“ Vertrag ist der Probeantrag jedoch nicht bindend, d.h. er führt lediglich unverbindlich alle Rechte und Pflichten der beiden Vertragsseiten auf.“
Achtung, an dieser Erklärung ist wirklich so gut wie alles falsch. Ein Antrag ist natürlich kein Vertrag. Ein Antrag ist ein Antrag. Ein Vertrag hingegen kommt erst zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, durch einen Antrag (auch Angebot oder Offerte genannt) und die Annahme dieses Antrages. Bei einem Probeantrag kommt es aber gerade nicht zu einer Annahme eines Antrages und somit kommt auch kein Vertrag zustande. Die Definition für den Begriff Antrag findet sich in § 145 BGB. Dort heißt es: „Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.“ Ein Antrag ist also ein Angebot an einen anderen, einen Vertrag zu einem bestimmten Inhalt zu schließen.
Was bedeutet nun Probeantrag?
Ein Probeantrag ist ähnlich einer Risikovoranfrage eine Möglichkeit, vorab bei einer Versicherungsgesellschaft in Erfahrung zu bringen, ob und falls ja zu welchen Bedingungen man versicherbar ist. Man füllt für den Probeantrag das Antragsformular so aus, als würde man einen echten Antrag stellen, unterschreibt diesen aber nicht und kennzeichnet den Antrag als Probeantrag. Die Versicherungsgesellschaft wird mit dem Probeantrag gebeten, eine Risikoeinschätzung vorzunehmen und mitzuteilen, ob und wenn ja zu welchen Bedingungen die Person voraussichtlich versichert werden kann. Der Probeantrag ist daher ein ähnliches Verfahren wie eine Risikovoranfrage. Die Verbindlichkeit eines „richtigen“ Antrages soll bei einem Probeantrag ausgeschlossen werden. Einen Probeantrag kann man z.B. in der PKV, Private Krankenversicherung, der BU-Versicherung oder Lebensversicherung stellen.
Vorteil Probeantrag
Der Vorteil eines Probeantrages besteht vor allem darin, dass er für beide Seiten nicht verbindlich ist. Weil er nicht unterschrieben ist, erklärt der „Antragsteller“ auch nicht, dass er mit einer Weitergabe von Daten an Dritte (das HIS zum Beispiel) einverstanden ist. Wenn der Versicherer den Probeantrag „ablehnt“ oder mitteilt ein Leistungsausschluss oder ein Risikozuschlag müsste vereinbart werden, dann darf der Versicherer bei einem Probeantrag diese Informationen nicht an die HIS oder an sonstige Dritte weiter geben.
Besser Probeantrag oder (anonyme) Risikovoranfrage?
Eine Risikovoranfrage unterscheidet sich nur unerheblich von einem Probeantrag. Auch bei einer Risikovoranfrage teilen wir dem Versicherer die gefahrerheblichen Umstände mit, mit der Bitte diese zu prüfen und eine Einschätzung mitzuteilen, ob unser Kunde versicherbar ist und wenn ja ob ein Leistungsausschluss oder ein Beitragszuschlag vereinbart werden müsste. Eine Risikovoranfrage kann im Unterschied zum Probeantrag anonymisiert gestellt werden. Bei Versicherern, die eine Bearbeitung anonymisierter Voranfragen ablehnen, kann die Risikovoranfrage unter einem Pseudonym gestellt werden. Das geht bei einem Probeantrag nicht. Probeanträge sind eher kein übliches Verfahren mehr im Verhältnis zwischen Makler und Versicherungsgesellschaft. Da die Form einer Risikovoranfrage nicht vorgeschrieben ist, kann man diese aber durchaus ganz ähnlich wie ein Probeantrag gestalten. Man kann etwa für die Mitteilung der gefahrerheblichen Umstände, die Seiten des Antragsformulars des jeweiligen Versicherers ausfüllen und einreichen, auf denen sich die Fragen zu den gefahrerheblichen Umständen (Gesundheitsfragen, Fragen zum Beruf, Freizeitrisiken etc.) befinden.
Wichtig ist letztlich nur, dass der Versicherer die Informationen erhält, die er benötigt, um das Risiko einzuschätzen und uns eine Auskunft darüber mitteilen kann, ob unser Kunde versicherbar ist und wenn ja zu welchen Bedingungen.
Wir verwenden hierfür das Formular Risikovoranfrage BU (Download PDF).
Kann ich einen Probeantrag selbst stellen?
Ja, das können Sie. Die Frage ist nur, ob Sie mit "do it your self" gute Ergebnisse erzielen können. Man kann dabei viel falsch machen. Zunächst muss man sich bei mehreren Gesellschaften Antragsformulare besorgen. Denn in der Regel will man ja nicht bloß von einem Versicherer eine Einschätzung der Versicherbarkeit, sondern von mehreren, um dann entscheiden zu können, bei welcher Gesellschaft man die besten Konditionen, also möglichst keinen Leistungsausschluss und keinen Risikozuschlag und natürlich auch keine Ablehnung / Zurückstellung erwarten kann.
Als Makler haben wir einen einfachen Zugriff auf alle aktuellen Antragsformulare der Gesellschaften. Im Netz hingegen finden sich auch viele veraltete Antragsformulare, die man sich bei "do it yourself" erst zusammen suchen muss.
Noch wichtiger aber
Eine Risikovoranfrage oder ein Probeantrag sollte gut vorbereitet sein. Denn je genauer die Angaben zum Gesundheitszustand und zu den sonstigen Gefahrumständen sind, desto besser sind dann auch die Einschätzungen der Versicherer.
Hierzu sollte man ggf. auch Arztberichte, Befunde, Atteste etc. beifügen. siehe hierzu: Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen: Vorerkrankungen genau recherchieren - Patientenakte anfordern).
Oder auch einen Zusatzfragenbogen zu bestimmten Vorerkrankungen. Hinzu kommt, das es wohl auch einige Versicherer gibt, die Probeanträge, die vom Interessenten selbst eingereicht werden, gar nicht oder nur ungern bearbeiten. Auch eine direkte Kommunikation zum Risikoprüfer, die für einen Versicherungsmakler zum täglichen Geschäft gehört, ist für den Interessenten selbst wohl eher nicht möglich.
Auswertung der Ergebnisse
Liegen die Einschätzungen der Gesellschaften dann vor, ist es ohne Erfahrungen in diesem Bereich, auch nicht leicht, einschätzen, welche Konditionen denn nun wirklich die für den Interessenten günstigste darstellt.
Versicherungsmakler können manchmal auch mit dem Versicherer nachverhandeln, zum Beispiel über die genaue Formulierung einer Auschlussklausel oder ob der Versicherer einem Zusatz zu der Klausel zustimmt, dass diese bei Behandlungs- und Beschwerdefreiheit in x Jahren überprüft werden kann und ggf. entfallen kann (man nennt das Nachschaumöglichkeit). Dieses Vorgehen bei der Auswertung der Ergebnisse von Risikovoranfragen braucht einige Erfahrung und die hat man als Laie eher nicht.
Also besser kein "do it yourself" bei Probeanträgen bzw. Risikovoranfragen.