Die BU-Tarife des Volkswohlbundes gehörten immer schon zu den besseren Tarifen am Markt. Nun hat die Gesellschaft sich entschlossen die Bedingungen nochmals zu überarbeiten. Unter den Verbesserungen findet sich auch ein Alleinstellungsmerkmal am Markt. In diesem Artikel berichten wir von den wichtigsten Neuerungen in der BU des Volkswohlbundes. Intern scheint sich beim Volkswohlbund so einiges zu tun. Kürzlich gründete man eine neue Tochtergesellschaft, die Dortmunder, die bislang nur einen einzigen Tarif anbietet, die Grundfähigkeitenversicherung „Plan D“. Nun also hat sich der Volkswohlbund auch an die Verbesserung seiner BU-Versicherung gemacht
Schüler BU
Durch die Bedingungsverbesserungen können Schüler nun bereits ab dem 10. Lebensjahr versichert werden und das bis 1. 5000 EUR BU-Rente.
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel, also die Regelung in den Vertragsbedingungen, dass der Versicherer bereits bei einer länger andauernden Krankschreibung zur Leistung verpflichtet ist und nicht erst bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit, kann für Schüler kostenlos eingeschlossen werden. Die AU-Klausel ist bis zum 20. Lebensjahr ohne Mehrbeitrag eingeschlossen.
AU-Baustein verbessert
Der Baustein "Leistung auch bei länger andauernder Krankschreibung" wurde verbessert. Der Versicherer leistet jetzt schon ab 3 Monaten Krankschreibung, wenn gleichzeitig die ärztliche Prognose
vorliegt, dass die
AU für weitere 3 Monate andauert. Diese Regelung gilt auch für Selbstständige.
In den Bedingungen ist das so geregelt:
"Als arbeitsunfähig im Sinne dieser Bedingungen gilt die versicherte Person, wenn entweder auf sie für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten ärztliche Arbeitsunfähigkeits-
bescheinigungen ausgestellt wurden und ein Facharzt bescheinigt, dass sie voraussichtlich ununterbrochen bis
zum Ende eines insgesamt mindestens sechsmonatigen Zeitraums arbeitsunfähig sein wird oder auf sie für einen zusammenhängenden Zeitraum von bereits sechs Monaten ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt wurden. Davon muss mindestens eine von einem Facharzt ausgestellt worden sein."
Neue Nachversicherungsgarantie: Änderung der Regelaltersgrenze
Nach unserer Kenntnis ein absolutes Novum am Markt. Die Möglichkeit ohne Gesundheitsprüfung die Höhe der BU-Rente anzupassen (Nachversicherung) bei bestimmten Ereignissen wie Einkommenssprung, Geburt eines Kindes, Kauf einer Immobilie ist seit langer Zeit absoluter Standard am Markt. Lediglich die Anzahl der Ereignisse, die Grenzen der Erhöhung, welche Rechnungsgrundlagen anzuwenden sind bei der Erhöhung und ob auch eine Erhöhung ohne Ereignis möglich ist, stellen noch Unterscheidungsmerkmale zwischen den Gesellschaften dar. Der Volkswohlbund führt nun aber eine völlig neue Art der Nachversicherung ein.
Politisch wird immer wieder die Erhöhung der Regelaltersgrenze diskutiert. In der Vergangenheit ist die Regelaltersgrenze bereits erhöht worden. In der BU-Versicherung vereinbart man als Endalter der Versicherung am besten das Renteneintrittsalter. Nur so ist ein nahtloser Übergang der BU-Rente in eine Altersrente gewährleistet. Was nun aber, wenn der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter während der Vertragslaufzeit erhöht? Bisher war es dann nicht möglich ohne Gesundheitsprüfung die BU-Absicherung entsprechend anzupassen. Dafür hat der Volkswohlbund nun eine gute Lösung gefunden. Der Versicherte kann ohne erneute Gesundheitsprüfung das Endalter in dem bestehenden Vertrag an die neue Regelaltersgrenze anpassen.
In den Bedingungen liest sich das dann so:
"Wenn die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht wird, haben Sie das Recht, IhrenVersicherungsvertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung an die neue Regelaltersgrenze anzupassen. Die Anpassung erfolgt im bestehenden Vertrag mit den bestehenden Rechnungsgrundlagen. Durch den verlängerten Versicherungsschutz erhöht sich Ihr Beitrag. Die Risikoeinstufung (insbesondere Risikozuschläge und Leis-
tungsausschlüsse) des bestehenden Vertrags bleibt unverändert."
Das Recht auf Anpassung besteht max. bis zum 50. Lebensjahr und muss innerhalb von zwölf Monaten
nach Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung zur Erhöhung der Regelaltersgrenze ausgeübt werden.
Überarbeiteter Berufskatalog
Laut dem Volkswohlbund wurde der Berufskatalog und die dort hinterlegten Berufsklassen "völlig überarbeitet", was in einigen Berufen zu einer Senkung der Beiträge geführt haben soll. Wir hatten noch keine Gelegenheit, das genau zu prüfen. Die Praxis wird zeigen, wie der Volkswohlbund nach der Umstellung hinsichtlich der Beiträge am Markt steht.
Weitere Bedingungsverbesserungen
Der Volkswohlbund verzichtet in den neuen Bedingungen auf die Umorganisation bei Selbstständigen
Voraussetzung hierfür sind weniger als 5 Mitarbeiter oder es handelt sich bei der Versicherten Person um einen Akademiker mit mindestens 90 % Bürotätigkeit.
Eine weitere Änderung betrifft die Regelung zum Anerkenntnis der BU-Leistung. Gemäß Versicherungsvertragsgesetz kann der BU-Versicherer max. ein befristetes Anerkenntnis aussprechen. Der Volkswohlbund verzichtet nun in den neuen Bedingungen auf diese Möglichkeit, eine BU-Rente mit einer Befristung anzuerkennen. Ob dieser Verzicht auf befristete Anerkenntnisse einen Vorteil darstellt, ist allerdings unter Fachleuten umstritten.
Dokumente
Die Versicherungsbedingungen der neuen BU des Volkswohlbundes können Sie hier abrufen:
Fazit
Wir finden, die Bedingungsverbesserungen des Volkswohlbundes können sich durchaus sehen lassen. Besonders die neue Nachversicherungsgarantie bei Änderung der Regelaltersgrenze könnte sich als nützlich herausstellen. Vermutlich wird der ein oder andere Mitbewerber hier auch nachziehen und ähnliche Regelungen einführen.
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