In den letzten Jahren haben immer mehr Gesellschaften BU-Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen aufgelegt. Viele dieser Aktionen haben wir dokumentiert und nutzen diese auch immer wieder für unsere Kunden. Einen Fehler sollte man jedoch vermeiden: sich vorschnell auf BU-Aktionen festzulegen ohne zuvor die Versicherbarkeit am allgemeinen Markt zu prüfen. Warum?
Eingeschränkte Leistungsinhalte
BU-Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen haben immer einige Einschränkungen gegenüber Angeboten mit Gesundheitsfragen in normalen Umfang.
Rentenhöhe
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist bei den Aktionen begrenzt, so dass eine bedarfsgerechte Absicherung mit Aktionen oft nicht erreicht werden kann. Natürlich kann man versuchen mehrere Aktionen zu kombinieren und so auf eine bedarfsgerechte Rentenhöhe zu kommen, was aber häufig auch nicht gelingt.
Gestaltungsmöglichkeiten / Flexibilität
Zudem sind Nachversicherungsgarantien bei den BU-Sonderaktionen meist ausgeschlossen, die Beitragdynamik der Höhe nach begrenzt, eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall meistens ganz ausgeschlossen.
Wartezeiten
Bei einige Aktionen gibt es auch Wartezeiten, so z.B. bei der HDI-Sonderaktion (Duales Modell).
Oft ist mehr möglich, als man denkt
Wegen der genannten Einschränkungen sollte man, bevor BU-Sonderaktionen in Betracht gezogen werden, immer erst die Versicherbarkeit in „normalen“ Tarifen prüfen (lassen). Das macht zwar sowohl für den Vermittler als auch für den Kunden einige Arbeit, denn Risikovoranfragen sollten, wenn Sie zu aussagekräftigen Ergebnissen führen sollen, gut vorbereitet sein.
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Oft ist über Risikovoranfragen viel mehr möglich, als man zunächst denkt. Diese Chance sollte man nicht ungenutzt lassen, obwohl es auf den ersten Blick einfacher erscheint, über BU-Aktionen schnell und mit wenig Fragen an eine Absicherung zu kommen.
Niedrigeres Anfechtungsrisiko?
Für einige ist auch das verminderte Risiko einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung ein Beweggrund, sich von vornherein auf BU-Sonderaktionen festzulegen. Weniger Gesundheitsfragen, weniger Risiko etwas zu „vergessen“ oder falsch anzugeben, das klingt auf den ersten Blick überzeugend. Wir haben aber unsere Zweifel, ob dies die oben darlegten Nachteile der BU-Sonderaktionen aufzuwiegen vermag.
Zu bedenken ist auch, dass auch bei den BU-Sonderaktionen mit reduzierten Gesundheitsfragen immer die Gesundheitshistorie aufgearbeitet werden sollte. Denn auch bei den Aktionen besteht eine vorvertragliche Anzeigepflicht. Wenn Angaben zum Gesundheitszustand unterbleiben, nach denen im Antrag gefragt wurde, kann das auch bei den Aktionen zu einer Anfechtung des Vertrages im Leistungsfall führen.
Fazit
BU-Aktionen stehen aus unserer Sicht daher ganz am Ende der Klärung der Versicherbarkeit.
- Ist wirklich mit den Vorerkrankungen in dem konkreten Fall eine Absicherung am Markt nicht möglich oder nur zu unzumutbaren Bedingungen (ungünstige Leistungsausschlüsse, sehr hohe Risikozuschläge)?
- Wurde dies sorgfältig bei einer hinreichenden Anzahl von Gesellschaften mit Risikovoranfragen geklärt?
Dann kann man sich BU-Aktionen mit vereinfachten Fragen anschauen und ggf. mehrere miteinander kombinieren.
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