Bis zum 1.11. bietet die Bayerische eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente für beim Versicherer bestehende BU-Verträge an. Dabei werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Auch muss kein Anlass wie z.B. eine Einkommenserhöhung nachgewiesen werden.
Ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Anlass können Bestandsverträge bei Bedarf angepasst werden, um damit einer eventuellen veränderten Lebenssituation Rechnung zu tragen. Wenn Sie also
bei Bayrischen eine BU-Versicherung haben: Pruefen Sie, ob die bestehende Absicherung noch zum aktuellen Bedarf passt.
Wer kann im Rahmen der Aktion die BU-Rente erhöhen?
- Es muss eine selbständige BU-Versicherung bei der Bayerischen in den Tarifen Smart, Komfort oder Komfort plus bestehen.
- das aktuelle Lebensalter der Versicherten Person darf max. 45 sein.
- der bestehende Vertrag darf keine Erschwerungen enthalten (kein Risikozuschlag und kein Leistungsausschluss)
- der bestehende Vertrag darf nicht älter als 5 Jahre sein
Erhöhung der BU-Rente hat Grenzen
Die BU-Rente darf 80 % vom Nettoeinkommen nicht übersteigen. Auch darf die maximale BU Gesamtjahres-Rente nicht den Wert von 36.000 € übersteigen.
Weitere Regelungen für die Erhöhung
In dem Tarif Prestige der Bayerischen ist ohnehin schon eine Nachversicherungsgarantie ohne Anlass enthalten. Deshalb macht die Aktion fuer Versicherte im Tarif Prestige keinen Sinn.
Ist die BU-Rente noch bedarfsgerecht?
Auch wenn Sie nicht bei der Bayerischen versichert sind lohnt es sich den eigenen BU-Vertrag ab und zu einmal darauf hin zu überprüfen, ob die BU-Rente noch dem tatsächlichen Bedarf entspricht.
In vielen Verträge sind Nachversicherungsgarantien ohne Anlass und mit Anlass (wie Heirat, Geburt eines Kindes, Kauf einer Immobilie etc.) in den Bedingungen enthalten. Wenn sich der Bedarf geändert hat, sollte man auch die BU-Rente entsprechend anpassen.