Risikovoranfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung - Warum sie sinnvoll sind und wie es funktioniert

Risikovoranfrage BU
© S. Hofschlaeger / pixelio.de

Sinn und Zweck einer Risikovoranfrage ist es, von einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften eine Vorabeinschätzung zu erhalten, ob und falls ja zu welchen Konditionen Sie versicherbar sind. Der Versicherungsgesellschaft werden Im Rahmen der Voranfrage Angaben zu den "risikoerheblichen Umständen" übermittelt. Dabei orientiert man sich an den Fragen, die der Versicherer im Antragsformular zu diesen Umständen stellt. Denn Sie sind regelmäßig nicht verpflichtet, dem Versicherer mehr mitzuteilen.

Welche Angaben werden dem Versicherer in einer Risikovoranfrage mitgeteilt?

  • der gegenwärtige Gesundheitszustand und der Gesundheitszustand in der Vergangenheit, ärztliche Untersuchungen, Krankenhausaufenthalte.
  • Risikosportarten und gefährlichen Hobbies
  • Angaben zu der beruflichen Tätigkeit

Warum sind Risikovoranfragen sinnvoll? Warum nicht gleich einen Antrag stellen?

Stellt man gleich einen Antrag, ohne zuvor mit einer Risikovoranfrage eine Einschätzung der Versicherbarkeit eingeholt zu haben, kann das dazu führen, dass der Versicherer Daten an die Sonderwagnisdatei/HIS, eine gemeinsame Datenbank der Versicherungswirtschaft meldet. Das kann der Versicherer dann tun, wenn ein Antrag abgelehnt wird oder nur mit einem Erschwernis (Leistungsausschluss, Risikozuschlag) zustande gekommen ist. Auch wenn der Vertrag gar nicht zustande kommt, etwa weil der Antragsteller den Antrag zurückzieht oder widerruft, können Anträge, die nur mit einem Erschwernis hätten zustande kommen können, an die HIS melden. Andere Versicherer können Informationen über abgelehnte oder mit Erschwernissen zustande gekommende Verträge von der HIS abfragen. Das kann einen späteren Antrag bei einem anderen Versicherer erschweren oder ganz unmöglich machen.

Wann kann man auf eine Risikovoranfrage verzichten?

Eigentlich nur dann, wenn überhaupt keine gesundheitlichen Probleme ersichtlich sind. Das heißt, wenn Sie alle Fragen des Versicherers zum Gesundheitszustand verneinen können. Das gilt natürlich auch für den Komplex Risikosportarten und gefährliche Hobbies sowie besondere Gefahren im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. In allen anderen Fällen, also immer dann, wenn Vorerkrankungen angegeben werden müssen und unklar ist, wie diese vom Versicherer eingeschätzt werden, sollten Voranfragen gestellt werden.

 

Der Ablauf einer Voranfrage

Entscheidend ist die Aufbereitung der Daten, die für eine Voranfrage gebraucht werden. Hierbei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir haben hierzu mehrere Kundenfragebögen, die wir Sie bitten auszufüllen. Dabei handelt es sich um den Fragebogen zum Beruf (Tätigkeitsbeschreibung) und den Fragebogen Gesundheit (zur medizinischen Risikoprüfung).

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Wichtige Hinweise zum Datenschutz

 

Wenn Sie uns Gesundheitsdaten übermitteln, sei es weil Sie eine erste Einschätzung von uns bekommen möchten, wie Ihre Chancen auf Abschluss einer BU-Versicherung sind oder weil Sie möchten, dass wir die Versicherbarkeit für Sie mit Risikovoranfragen klären, brauchen wir von Ihnen nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere die neue DS - GVO) eine Einwilligungserklärung zur Verwendung Ihrer Daten. Bitte senden Sie uns daher immer auch die Einwilligungserklärung mit und nehmen bitte auch die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.


 

Da Arztbesuche und gesundheitliche Beschwerden der letzten Jahre allein aus der Erinnerung oft nicht verlässlich rekonstruiert werden können, empfiehlt es sich bei den behandelnden Ärzten und bei der Krankenkasse anzufragen.

 

Als Patient haben Sie einen Anspruch auf Übersendung Ihrer Krankenakte in Kopie gegen die üblichen Gebühren.

 

Das ergibt sich aus § 630g BGB :

 

 § 630g Einsichtnahme in die Patientenakte

 

(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.

 

(2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.

 

Anhand der Krankenakte und den Informationen von der Krankenversicherung kann die Gesundheitshistorie aufgearbeitet werden.  Es gibt immer wieder Fälle, bei denen in den Patientenakten sogenannte Abrechnungsdiagnosen auftauchen, von denen der Patient gar nichts weiß. Das sind Diagnosen, die der Arzt in der Akte vermerkt hat, um die Behandlung abrechnen zu können. Nicht immer entspricht das dem tatsächlichen Krankheitsbild des Patienten. Das kann bei einem Antrag auf eine BUV fatale Folgen haben, wenn man von den in der Patienakte vermerkten Diagnosen nichts wußte und diese deshalb im Antrag nicht angibt.

Ergebnisse

Die Ergebnisse der Voranfragen können sehr unterschiedlich ausfallen.

 

Möglich sind die folgenden Ergebnisse:

  • Ablehnung,
  • Annahme mit Normalbedingungen (das ist der beste Fall) oder
  • Annahme mit Erschwernis (Risikozuschlag und/Leistungsausschluss).
  • Zurückstellung (was bedeutet, dass der Vertrag jetzt nicht möglich ist, der Versicherer aber in x-Jahren bereit ist, erneut zu prüfen.

Eine Variante des Leistungsauschlusses ist noch der Leistungsauschluss mit Nachschaumöglichkeit. Diese Nachschaumöglichkeit stellt eine Verbesserung dar. Denn Versicherer bietet an, dass er in x-Jahren den Auschluss entfallen lassen wird, wenn in der Zeit bis dahin, der Versicherte bezüglich der ausgeschlossenen Erkrankung behandlungs- und beschwerdefrei war und die Erkrankung auch folgenlos ausgeheilt ist.

 

Wir besprechen mit Ihnen die Ergebnisse ausführlich und entscheiden mit Ihnen gemeinsam die weitere Vorgehensweise. In manchen Fällen gibt es von den Versicherungsgesellschaften Nachfragen zu den eingereichten Angaben. Es kann sein, dass ein zusätzlicher Fragebogen ausgefüllt werden soll oder Befunde von Ärzten mitgeteilt werden sollen. Diese Nachbearbeitungen erledigen wir für Sie nach Rücksprache mit Ihnen.

 

Parallel zu den Voranfragen können auch schon bestimmte Tarife in Betracht gezogen werden. Fällt beispielsweise bei einem Versicherer der Beitrag ungewöhnlich hoch aus im Vergleich zu anderen Anbietern, braucht man bei diesem Versicherer, wenn schon klar ist, dass es andere Versicherer mit einer günstigeren Risikoeinschätzung gibt, die Voranfrage nicht unbedingt fortführen. Der Blick wandert also zwischen den Ergebnissen der Voranfragen und den Leistungen und Beiträgen der Versicherer hin und her.

Die Kosten der Risikovoranfragen

Da wir als Versicherungsmakler erfolgsabhängig bezahlt werden, gehört das Bearbeiten Ihrer Risikovoranfragen zu unserem Service, ist also kostenfrei für Sie. Sollten wir zusammen Erfolg haben, das heißt, es läßt sich ein Versicherer finden, der Sie zu annehmbaren Konditionen versichern kann und Sie einen Vertrag abschließen, erhalten wir eine Vergütung vom Versicherer, die bereits Bestandteil des monatlichen Beitrages des Versicherungsvertrages ist. Es macht für Ihre Kosten also keinen Unterschied, ob Sie uns vor Antragstellung mit der Abwicklung von Voranfragen beauftragen oder nicht.

Wenn keiner Versicherungsschutz anbieten will

In einigen Fällen ist es nicht möglich einen Versicherer zu finden, der Versicherungsschutz anbieten kann. Eine Lösung kann dann sein, zu prüfen ob Aktionen mit vereinfachten Gesundheitfragen in Bertracht kommen. Einige Versicherer bieten mit Beschränkungen bei der Höhe der versicherbaren BU-Rente und oftmals auch weiteren Einschränkungen wie z.B. das max. Eintrittsalter, Höhe der Beitragsdynamik etc. eine BU mit weniger Fragen im Antrag an. Mehr Informationen hierzu finden Sie in den Blog Artikeln zum Thema vereinfachten Gesundheitfragen. In einer Übersichttabelle haben wir die laufenden Aktionen für Sie zusammengestellt.

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