Fehlende noch nicht ersetzte Zähne oder eine laufende oder angeratene Behandlung können den Abschluss einer Zahnversicherung unmöglich machen.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten Zahntarife ohne Gesundheitsfragen an.
Die Bedingungen einer Zahnversicherung ohne Gesundheitsprüfung - fehlende Zähne, angeratene Behandlungen
In den Bedingungen der Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen ist dann geregelt, dass kein Versicherungsschutz für vor Vertragsschluss fehlende nicht ersetzte Zähne besteht. Auch vom Zahnarzt angeratene bzw. geplante Maßnahmen sind nicht versichert. Im Detail können sich die Bedingungen der Versicherer in diesem Punkt unterscheiden.
Beispielhaft hier die Regelung der R+V - Versicherung, die unter anderem für den Zahn-Tarif Z1 U ohne Gesundheitsfragen gilt:
"Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die Reparatur und Neuanfertigung von eingegliedertem Zahnersatz und für Zähne, die bei Vertragsabschluss vorhanden oder dauerhaft ersetzt waren sowie für kieferorthopädische Behandlung, wenn die Maßnahme erstmals nach Vertragsabschluss angeraten bzw. geplant wurde. Versichert sind auch Zähne, die noch nicht durchgebrochen sind oder wegen des natürlichen Zahnwechsels bei Kindern fehlen. Kein Versicherungsschutz besteht für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne, es sei denn, es handelt sich um Zähne, die noch nicht durchgebrochen sind oder wegen des natürlichen Zahnwechsels bei Kindern fehlen, sowie angeratene bzw. geplante Zahnersatzmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlung."
Vergleich Zahntarife ohne Gesundheitsfragen
Hier stellen wir die Leistungen von vier Tarifen ohne Gesundheitsfragen im Vergleich dar. Beachten Sie bitte, dass einige Tarife mit, andere ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind.