Zum 01. Januar 2015 sinkt der Garantiezins für neue Verträge in der Lebensversicherung von derzeit 1,75 % auf künftig 1,25 %. Auswirkungen hat dies auch auf die Beiträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Beiträge werden steigen. Ein Abschluss noch in 2014 ist daher sinnvoll, sollte aber trotzdem in Ruhe überlegt werden.
Wie sich die Rechnungszinsänderung auf die Beiträge auswirken wird sehen Sie am Beispiel der Alte Leipziger, siehe Schaubild "Änderung der Beiträge Alte Leipziger SBU durch Rechnungszinsänderung" . Auch Dynamiken und Nachversicherungen, also Erhöhungen der versicherten Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung können von der Rechnungszinsänderung betroffen sein.
Wer sich die alten Konditionen mit dem höheren Rechnungszins sichern möchte, sollte darauf achten, dass in den Bedingungen des Versicherers für die Dynamik und Nachversicherung geregelt ist, dass die Rechnungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages zugrunde gelegt werden. Viele Tarife wenden nämlich bei der Dynamik und Nachversicherung die Rechnungsgrundlagen, die zum Zeitpunkt der Durchführung der Dynamik oder Nachversicherung gelten an - das ist dann der neue (für den Kunden ungünstigere) Rechnungszins. Im Ergebnis erhält der Kunde bei solchen Tarifen für den Mehrbeitrag, den er nach einer Dynamik zahlt, weniger zusätzliche BU-Rente bzw. die Summe, um die der Kunde mit der Nachversicherungsoption erhöhen möchte kostet ihn mehr.
Zum Beispiel die folgenden Versicherer wenden bei dynamischen Erhöhungen die zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsschlusses geltenden Rechnungsgrundlagen an:
- Alte Leipziger
- Bayerische
- Continentale
- Cosmos
- Debeka
- Dialog
- Hannoversche
- Heidelberger Leben
- HUK
- Inter Risk
- Stuttgarter
- Universa
- WWK
Schauen Sie in die für den jeweiligen Tarif gültigen Bedingungen, welche Rechnungsgrundlagen zugrunde gelegt werden.
Gerade bei der Dynamik kann bei vielen dynamischen Erhöhungen über die gesamte Vertragslaufzeit eine stattliche Summe an Beitrag eingespart werden, wenn der Versicherer die alten Rechnungsgrundlagen mit dem günstigeren Rechnungszins anwendet.
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