Nachdem zuletzt die Versicherer Standard Life und HDI (für Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) eine Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen aufgelegt hatten, startete nun die WKK eine Aktion, die bis 31.12.2014 läuft. Maximal 1.000 EUR BU-Rente können mit vereinfachten Fragen zum Gesundheitszustand versichert werden.
Die Fragen im Antrag der WKK:
- Größe und Gewicht
- Hatten Sie in den letzten fünf Jahren wegen der gleichen Erkrankung mindestens vier Mal Arzt- oder Arztpraxiskontakt (ambulant, stationär oder wegen Medikamentenverschreibung) oder sind Sie in den letzten fünf Jahren operiert worden oder sind in den nächsten 12 Monaten ärztlicherseits Untersuchungen oder Behandlungen angeraten? Vorsorgeuntersuchungen ohne konkreten Beschwerde- oder Krankheitsanlass und ohne pathologischen Befund, Zahnarztbehandlungen, Behandlungen wegen Erkältungen oder beschwerdefrei ausgeheilten Haushalts- oder Sportverletzungen mit weniger als einer Woche Krankheitsdauer können für diese Erklärung ignoriert werden.
- Bestehen bei Ihnen derzeit körperliche, psychische oder geistige Beeinträchtigungen (z.B. Missbildungen, Folgen von Operationen oder Unfällen, Bandscheibenvorfall, Wirbelsäulenschaden, Amputationen, Hirnleistungsstörungen, Gedächtnisverlust), wurde bei Ihnen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Behinderung (GdB) oder eine Wehrdienstbeschädigung (WDB) anerkannt oder in den letzten 12 Monaten beantragt?
- Übersteigen bereits bestehende private Versorgungen (ausgenommen Pflichtversicherungen) für den Fall der Invalidität zusammen mit der jetzt beantragten Versicherung 60 % Ihres durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten drei Jahre oder 2.500 EUR pro Monat?
- Wurden Ihnen Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Pflegeversicherungsanträge oder Voranfragen in den letzten fünf Jahren abgelehnt, zurückgestellt bzw. wurden Beitragszuschläge oder Leistungseinschränkungen gefordert?
Es kann eine Beitragsdynamik, also eine jährliche Erhöhung der versicherten Rente, bis max. 3 % vereinbart werden. Die in den Versicherungsbedingungen geregelten Nachversicherungsgarantien, also das Recht des Versicherungsnehmers, die versicherte Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, ist nicht, wie bei einigen anderen BU-Aktionen, ausgeschlossen. Ist also anfänglich eine Rente von 1.000 EUR versichert, die normalerweise zur Deckung des Lebensunterhaltes im BU-Fall nicht ausreichend ist, kann diese später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Hierzu müssen bestimmte Ereignisse nachgewiesen sein wie Einkommenserhöhung, Geburt eines Kindes, Heirat und weitere.