Rheinland Versicherung mit Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit lebenslanger EU-Rente - Tarif "Existenz-Rente"

Rheinland Erwerbsunfähigkeitsversicherung
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Besonderheit des neuen Produkts der Rheinland ist vorallem die steuerliche Förderung. Das Produkt ist in der 1. Schicht verortet, es handelt sich um eine Basisrente.

 

Anders aber als bei einer gewöhnlichen Basisrente, welche den Aufbau einer Altersvorsorge zum Ziel hat, wird mit dem Produkt der Rheinland nur das Risiko der Erwerbsunfähigkeit abgesichert.

Die Rheinland definiert EU in den Bedingungen wie folgt:

 

Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn ärztlich prognostiziert wird, dass die versicherte Person wegen Krankheit, Körperverletzung oder Behinderung voraussichtlich für mindestens 12 Monate außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Bei der Beurteilung, ob eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes möglich und zumutbar ist, kommt es ausschließlich auf die gesundheitlichen Einschränkungen der versicherten Person an. Die Arbeitsmarktlage ist nicht zu beachten.

 

Im Unterschied hierzu leistet eine Berufsunfähigkeitversicherung bereits dann, wenn die Versicherte Person außerstande ist ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr auszuüben. Der übliche Prognosezeitraum in Premium-Bedingungen beträgt 6 Monate. 

 

Auffällig in der Definition der Erwerbsunfähigkeit bei der Rheinland ist der Begriff der "Behinderung", üblich ist auch in EU-Bedingungen eher der Begriff des Kräfteverfalls an dieser Stelle. Wann eine "Behinderung" gegeben ist, wird in den Bedingungen nicht weiter ausgeführt. Eine von der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannte volle Erwersminderung reicht für einen Leistungsanspruch nicht aus. 

 

Weitere Besonderheit des Produktes ist, dass sich die Höhe der Rentenzahlung nach dem Lebensalter der Versicherten Person zum Eintritt der Erwebsunfähigkeit bestimmt. Wird der Versicherte vor dem 55. Lebensjahr EU, wird 100 % der vereinbarten Rente gezahlt. Wird der Versicherte nach dem 55. Lebensjahr EU, richtet sich die Höhe der versicherten Rente nach der folgenden Tabelle: 

 

 

Sind also z.B. 1.000 EUR Rente vereinbart und wird der Versicherte mit 55 Jahren EU, so zahlt die Rheinland 50 % = 500 EUR der vereinbarten Rente, dies dann lebenslang. 

 

Die Rheinland-Versicherung bietet hier sicherlich ein Produkt an, dass es so noch nicht auf dem Markt gibt. Ein Vergleich mit BU-Absicherungen ist nicht sinnvoll, denn das Produkt erhebt nicht den Anspruch, eine so umfassende Absicherung wie eine BU zu bieten. Prüfen Sie aber genau, ob andere Produkte aus dem Bereich der Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder auch die sogenannten Multi-Risk-Produkte in Frage kommen. 

 


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