Das Ratingunternehmen Franke & Bornberg hat BU-Versicherer auf ihr Regulierungsverhalten im Leistungsfall getestet. 7 Versicherer sind in der Studie berücksichtigt: AachenMünchener, ERGO, HDI, NÜRNBERGER, Stuttgarter, Swiss Life und Zurich Deutscher Herold.
Im Jahr 2012 wurden diesen 7 Versicherungsunternehmen rund 22.400 Leistungsfälle gemeldet. 70 % der Fälle wurden von den Versicherern zugunsten der Versicherten entschieden. Der häufigste Grund für eine Ablehnung (38 %) bestand darin, dass der in den Versicherungsbedingungen geregelte BU-Grad nicht erreicht war. Die Ablehnung erfolgte in diesen Fällen also aus medizinischen Gründen. Ein häufiger Ablehnungsgrund war auch die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, also der Pflicht des Versicherungsnehmers im Antrag alle gefahrerheblichen Umstände anzugeben, nach denen der Versicherer gefragt hat. Aus diesem Grund wurden 31 % der Fälle abgelehnt. Nur bei 2,8% der Ablehnungen kam es zu Verweisungen und Umorganisationen. Die geringe Anzahl der Ablehnungen wegen einer Verweisung auf einen anderen noch ausübbaren Beruf oder weil es dem Versicherten zumutbar war den selbstständigen Betrieb umzuorganisieren und damit ein Berufsunfähigkeit zu vermeiden, dürfte darauf zurückzuführen sein, dass sich die BU-Bedingungen vieler Versicherer in den letzten Jahren bei diesen Regelungen zugunsten der Verbraucher verbessert hat.
Was man vor Vertragsschluss tun kann, um das Risko einer Ablehnung zu reduzieren.
Ablehnungsgrund "BU-Grad nicht erreicht":
In den Versicherungsbedingungen ist geregelt, welche Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit vorliegen müssen. Meist lautet die Definition von Berufsunfähigkeit in etwa so: "Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Versicherte Person aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Ob der BU-Grad erreicht ist, entscheiden im Leistungsfall Ärzte bzw. Sachverständige. Dies kann man bei Abschluss einer BU-Versicherung natürlich nicht beeinflussen. Einige Versicherer, so die Nürnberger, Allianz und die Condor leisten aber bereits die volle oder einen Teil der Rente bei einer Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) von mindestens 6 Monaten auch wenn der BU-Grad von 50 % noch nicht erreicht ist.
Ablehnungsgrund "Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung"
Dieses Risiko kann man reduzieren. Eine sorgfältige Aufarbeitung der Gesundheitshistorie ist hierzu erforderlich. Beantworten Sie alle Fragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß! Achten Sie auch darauf, dass die Angaben zum Beruf und zu den Freizeitrisiken vollständig und wahrheitsgemäß sind. Lassen Sie Risikovoranfragen zur Abklärung der Versicherbarkeit stellen. Sind Sie nicht zu Normalbedingungen versicherbar, lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, falsche oder geschönte Angaben zum Gesundheitszustand oder zu sonstigen Risikoumständen zu machen. Prüfen Sie anstatt dessen, ob Sie im Rahmen einer der Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen versicherbar sind. Oder akzeptieren Sie Auschlüsse und/oder Risikozuschläge. Auf keinen Fall sollten Sie falsche Angaben im Antrag machen!
Ablehnungsgrund Verweisung, Umorganisation
Achten Sie darauf, dass in den Versicherungsbedingungen diese Klauseln gut formuliert sind: Verzicht auf die abstrakte Verweisung in der Erst- und Nachprüfung sollte enthalten sein. Die Definition der Lebensstellung und die zumutbare Einkommensreduzierung bei der konkreten Verweisung und die Umorganisationspficht für Selbststände sollten verbraucherfreundlich geregelt sein.
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lxbfYeaa (Donnerstag, 07 November 2024 17:39)
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