Die HDI hat kürzlich ein neues Produkt auf den Markt gebracht: Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung "EGO Basic". Das Produkt sieht eine vereinfachte Gesundheitsprüfung vor, wenn nicht mehr als 1.000 EUR Monatsrente versichert werden und das Eintrittsalter max. 50 Jahre beträgt. Optional kann eine Leistung bei Eintritt vertraglich definierter schwerer Erkrankungen oder im Todesfall vereinbart werden.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann zum Beispiel für folgende Personen in Betracht kommen:
- Personen, für die eine BU-Absicherung zu teuer wäre.
- körperlich Erwerbstätige und Erwerbstätige mit einem erhöhten Berufsrisiko (wie z.B. Berufssportler)
- Personen mit Vorerkrankungen, für die eine BU deshalb nicht möglich ist.
So definiert die HDI "Erwerbsunfähigkeit"
"Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn Art, Schwere und Ausmaß einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen erwarten lassen, dass die versicherte Person ununterbrochen wenigstens sechs Monate außer Stande sein wird, irgendeiner Erwerbstätigkeit für mindestens drei Stunden täglich nachzugehen. Als Erwerbstätigkeit gilt jede Tätigkeit, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich ist."
Die vereinfachte Risikoprüfung
Folgende Voraussetzungen müssen bei einer vereinfachten Gesundheitsprüfung für die Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllt sein:
- Das Eintrittsalter der VP beträgt höchstens 50 Jahre.
- Die jährliche Erwerbsunfähigkeitsrente beträgt höchstens 12.000 EUR
Die folgenden Gesundheitsfragen 3-5 werden vollständig mit „nein“ beantwortet.
1. Bitte geben Sie Ihre Körpermaße an
2. Sind Sie im Sport bzw. Ihrer Freizeit besonderen Gefahren ausgesetzt (z. B. Luftsport, Motorsport, Tauchsport, Bergsport, Kampfsport,
Wassersport oder Reitsport)? Falls ja: Bitte legen Sie den entsprechenden Fragebogen bei.
3. Bestehen bei Ihnen derzeit bleibende Gesundheitsstörungen (z. B. angeborene Behinderungen, Missbildungen, Folgen von Operationen oder Unfällen, Lähmungen, Versteifungen,
Verlust eines Auges, eine nicht mit Hilfsmitteln ausgleichbare Seh- oder Hörstörung, Amputationen, Hirnleistungsstörung), eine Schwerbehinderung oder eine HIV-Infektion (positiver AIDS-Test)?
4a. Wurden Sie innerhalb der letzten 5 Jahre durch Ärzte und sonstige Behandler* wegen der gleichen Erkrankung oder Symptomatik mindestens 4x ärztlich beraten, untersucht oder
behandelt?
4b. Fand innerhalb der letzten 5 Jahre ein Aufenthalt in einem Krankenhaus bzw. einer Tagesklinik statt, oder wurde eine Kur- bzw. Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt?
(Bei der Beantwortung der Fragen 4a. und 4b. sind bereits geplante Behandlungen bzw. Maßnahmen zu berücksichtigen.)
5. Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 5 Jahren regelmäßig (d. h. länger als über einen Zeitraum von 3 Monaten) apothekenpflichtige Medikamente (hiervon ausgenommen sind orale Kontrazeptiva – z. B. die „Pille“), oder wurden Ihnen solche verordnet?
Was kostet eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei der HDI?
Beispiel:
Wir haben für einen 24jährigen Kaufmann/kaufmännischen Angestellten eine Berechnung für eine Monatsrente bei Erwerbsunfähigkeit in Höhe von 1.000 EUR, Vertragslaufzeit und Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr durchgeführt:
Leistung bei schwerer Erkrankung oder bei Tod optional versicherbar
Gegen Mehrbeitrag kann mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch eine Einmalleistung bei Diagnose schwerer Erkrankungen oder im Todesfall versichert werden. Ist diese Leistung vereinbart, müssen zusätzliche Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden.
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