Worauf es bei der Tarifauswahl in der Privaten Krankenversicherung ankommt, wird von Claus-Dieter Gorr, Gründer und Geschäftführer der Premium Circle GmbH, anschaulich erklärt.
Zunächst ist es wichtig, sich klar zu machen, dass es sich bei einer Privaten Krankenversicherung um einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Gesellschaft handelt.
Ansprüche aus dem Vertrag bestehen nur insoweit, wie diese in den Bedingungen geregelt sind. Das ist der entscheidende Unterschied zu der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier sind die Leistungen per Gesetz geregelt und zwar im Sozialgesetzbuch 5. Sieht man einmal von den sogenannten Wahltarifen der GKV ab, sind die Leistungen der GKV einheitlich für jeden Versicherten geregelt. Der Versicherte in der GKV braucht sich daher wenig Gedanken darüber zu machen, ob er ausreichend abgesichert ist. Denn er hat, so formuliert es Claus Dieter-Gorr vom Premium Circle treffend, das hinzunehmen, was (durch die Politik, das Sozialgesetzbuch) vorgegeben ist.
Ganz im Gegenteil zu den Versicherten der Privaten Krankenversicherung. Die Versicherten in der PKV bzw. diejenigen, die beabsichtigen einen Vertrag mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen zu schließen, sollten sich mit den vertraglichen Inhalten auseinandersetzen. Die Entscheidung allein über den Preis zu treffen, kann nämlich fatale Folgen haben. Fehlende Leistungsinhalte in den Bedingungen bedeuten nämlich, dass der Versicherer die Kosten nicht erstattet und stattdessen der Versicherte die Kosten selbst zu tragen hat.
Billige PKV-Tarife haben fast immer eklatante Lücken bei den Leistungsinhalten. Im schlimmsten Fall hat der privat Versicherte dann weniger Leistungen als er in der gesetzlichen Krankenkasse hätte.
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