In einem Blog-Artikel vom vergangenen Jahr hatten wir über Änderungen in den Dynamikbedingungen der Alten Leipziger berichtet.
Unter Anderem hatte die Alte Leipziger in den Dynamikbedingungen die Regelung gestrichen, dass der Kunde das Recht auf dynamische Erhöhungen verliert, wenn er von der Erhöhung mehrmals hintereinander keinen Gebrauch macht.
In den ab Jahresbeginn 2012 gültigen Bedingungen wurde nun deutlich herausgestellt, dass das Recht auf weitere Erhöhungen bestehen bleibt, auch bei mehrmaligem Aussetzen der Erhöhung.
Es empfiehlt sich, neben den Tarifbestimmungen und AVB auch die Dynamikbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung genauer zu betrachten und zu vergleichen.
Neben der oben angesprochenen Regelung sind u.a. die folgenden Punkte in den Dynamikbedingungen von Bedeutung:
- Angemessenheitsprüfung: Erfolgt eine Angemessenheitsprüfung? Welche Grenzen gelten für die Angemessenheit der BU-Rente im Verhältnis zum Einkommen des Versicherten?
- Bis wann können Erhöhungen erfolgen (z.B. begrenzt bis zu einem bestimmten Lebensalter)?
- Welche Prozentsätze der dynamischen Erhöhung können vereinbart werden (z.B. maximal 5% oder max 10% p.a.?)
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