Die Universa Krankenversicherung a.G. bietet ihren privat Krankenvollversicherten und Beihilfeberechtigten mit "BE|flex" eine zusätzliche, garantierte Beitragsentlastung im Alter an. Die Beiträge hierfür können durch das Bürgerentlastungsgesetz steuerlich geltend gemacht werden. In vielen Fällen reduziert sich damit der finanzielle Aufwand. Zudem sind die Beiträge arbeitgeberzuschussfähig. Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeberzuschuss noch nicht vollständig ausgeschöpft haben, können hierüber noch bis zur Hälfte sparen.
Auf Wunsch lasse sich damit der Beitrag für die Krankenversicherung später auf Null reduzieren, so die Universa. Auch der Starttermin für die Beitragsentlastung sei zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr frei bestimmbar. Der Beitragsaufwand in der Sparphase könne zudem jederzeit flexibel, beispielsweise an geänderte Lebensphasen sowie an die persönliche Einkommens- und Steuersituation, angepasst werden. Regelmäßige dynamische Erhöhungen – auch nach dem Starttermin im Alter – sorgen für einen Werterhalt der Beitragsentlastung.
Quelle: Universa Krankenversicherung a.G.
Wenn Sie die Versicherungsbedingungen des neuen Tarifs nachlesen möchten, stellen wir Ihnen diese hier zum Download zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne für Fragen zur Beitragsentlastung im Allgemeinen und zum Tarif "Beflex" der Universa im Besonderen.