"Die garantierte Rentensteigerung möchte ich lieber nicht vereinbaren, der Beitrag ist mir zu teuer!"

Die Entscheidung eines Kunden soll man akzeptieren. Die garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall nicht zu vereinbaren, das war die Entscheidung einer Kundin, die wir kürzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung beraten haben. Mit der Kundin wurden die Bedingungspunkte eines BU-Vertrags ausführlich anhand des Kundenfragebogens zu den gewünschten Leistungsinhalten erörtert, Vorerkrankungen wurden thematisiert und weitere Beratungsinhalte wurden über einen Zeitraum von mehreren Wochen besprochen.

 

Fester Entschluss: keine garantierte Rentensteigerung

Die Kundin gehört zu dem "Kundentyp", den man sich eigentlich wünscht. Sie war mit vielen Vorinformationen in die Beratung gekommen und durchaus interessiert, sich mit den Details der Versicherungsbedingungen auseinanderzusetzen und auch mal die ein oder andere Textstelle selbst zu lesen und zu verstehen.  Also gute Voraussetzungen eigentlich und am Ende war auch ein passender Tarif gefunden, die Entscheidung der Kundin stand fest.

 

Ebenso stand aber die Entscheidung der Kundin fest, keine Rentensteigerung im Leistungsfall einzuschließen, obwohl der Tarif, für den sich die Kundin entschieden hatte, dies durchaus ermöglicht hätte. Nun, wie eingangs gesagt, eine Kundenentscheidung hat man zu akzeptieren, auch wenn diese von der Empfehlung des Beraters abweicht und solange der Kunde über die Nachteile, die das möglicherweise mit sich bringen kann, umfassend informiert wird. Die von der Emfehlung des Beraters abweichende Kundenentscheidung wird dann im Beratungsprotokoll entsprechend vermerkt. 

 

Das Argument, dass etwas "zu teuer ist", kann man natürlich letzlich schwer entkräften, denn wer wollte sich anmaßen, darüber zu entscheiden, welche finanziellen Möglichkeiten der Kunde zur Verfügung hat, was er "sich leisten" kann bzw. will. 

 

Nun bringt aber gerade das Fehlen der garantierten Rentensteigerung weitreichende Nachteile mit sich, oder anders ausgedrückt, weitreichende Nachteile können entstehen. 

Inflation/Geldwertverfall

Preiskaleidoskop/Quelle: Statistisches Bundesamt/Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken.
Preiskaleidoskop/Quelle: Statistisches Bundesamt/Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken.

Man muss keine Fachkenntnisse in Volkswirtschaftlehre haben um zu wissen, dass das Preisniveau steigt, dass es einen Geldwertverfall gibt. Viel wird in den Medien im Zusammenhang mit der Lohnentwicklung von den sogenannten Reallöhnen gesprochen. Da geht es dann um die Problematik, dass die Löhne nicht im selben Verhältnis steigen wie die Preise. Einige Interessante Informationen zum Thema Geldwertverfall sind auf der Seite des Statistischen Bundesamtes abrufbar, mit Hilfe eines Tools, dem Preis-Kaleidoskop kann die Preisentwicklung einzelner Waren und Dienstleistungen nachvollzogen werden. 

Inflation entwertet auch die Berufsunfähigkeitsrente

Nimmt man eine Inflation von 2% an, ist eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.000 Euro in 20 Jahren nur noch rund 1335 Euro wert. Nimmt man eine Inflation von 3% an, beträgt der Wert der Rente nach 20 Jahren nur noch rund 1087 Euro. 

Im Falle der Berufsunfähigkeit bleibt die Rentenhöhe immer gleich

So ganz stimmt das natürlich nicht, denn durch die Verrechnung der Überschussbeteiligung mit der Rentenleistung steigt die Höhe der Rente schon - aber das ist eben nicht garantiert. 

 

Die Überschüsse sind 

  • nicht vorhersehbar
  • nur begrenzt beeinflußbar
  • nicht garantiert

Sich daher darauf zu verlassen, dass die Gesellschaft schon genug Überschüsse erwirtschaften wird, empfiehlt sich bei einem so existenziellen Risiko, wie dem der Berufsunfähigkeit, sicher nicht.  

Beitragsdynamik greift im Leistungsfall nicht

Die Beitragsdynamik (Planmäßige Erhöhung von Beitrag und Leistung) endet mit dem Leistungsfall, denn es werden ja keine Beiträge mehr gezahlt, die erhöht werden könnten. Aus der Beitragsdynamik kann also auch kein Ausgleich zur Inflation (im BU-Fall) erwartet werden. 

Was kostet die garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall?

Zunächst  sind die Kosten von Anbieter zu Anbieter natürlich unterschiedlich und es kommt darauf an, um welchen Prozensatz die Rente im Leistungsfall jährlich erhöht werden soll. 

Die Eingangs erwähnte Kundin zahlt ohne garantierte Rentensteigerung monatl. 49,68 Euro, mit einer garantierten Rentensteigerug im Leistungsfall in Höhe von 1,5% p.a hätte sie einen Bruttobeitrag von 54,46 Euro monatlich zahlen müssen.

Fazit

Ich denke, dass der Mehrbeitrag der Leistungsdynamik so erheblich nicht ist, auch bei einem höheren Prozentsatz als in dem vorstehenden Beispiel. Das Ergebnis, dass man mit der Leistungsdynamik aber erzielt, ist der höhere Beitrag meiner Meinung nach alle mal wert. Denn gerade bei einer länger andauernden Berufsunfähigkeit fällt die Entwertung der BU-Rente über die Jahre besonders ins Gewicht. Ob und wie lange man berufsunfähig wird, kann jedoch niemand vorhersagen. 

 

In jedem Fall gilt es, sich mit den Leistungsinhalten einer BU-Versicherung sorgfältig und mit fachkundiger Unterstützung auseinanderzusetzen. 

 

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Kategorie: Berufsunfähigkeit

Tags: Rentensteigerung, Leistungsdynamik, Dynamik, garantierte Rentensteigerung

 

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