Bei der Allianz "Körperschutzpolice" handelt es sich um eine Kombination aus Grundfähigkeitsversicherung und Schwere-Krankheiten-Vorsorge.
Eine Leistung wird gezahlt
- in Form einer Rente, wenn der Versicherte in einer der im Vertrag aufgezählten Grundfähigkeiten über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten beeinträchtigt war oder voraussichtlich sein wird.
- in Form einer einmaligen Kapitalzahlung, wenn der Versicherte an einer der im Vertrag aufgeführten schweren Krankheiten erkrankt ist.
Der Tarif der Allianz kann sicherlich nicht mit seperaten Grundfähigkeits- bzw.- Dread-Disease-Versicherungen etwa der CanadaLife mithalten. Dread Desease Tarife, die nur Schwere Krankheiten absichern (ohne Grundfähigkeiten) leisten bei bis zu 46 schweren Krankheiten. Die CanadaLife hatte kürzlich Ihre Bedingungen geändert, es sind nun 43 Schwere Erkrankungen, die zur Leistung führen, in den Bedingungen aufgezählt (mehr zur Schweren Krankheiten-Vorsorge der Canada Life). Der Krankheitenkatalog der Allianz "KörperSchutzPolice" zählt hingegen nur 6 Schwere Erkrankungen auf, die als Voraussetzung des Leistungsanspruchs des Versicherungsnehmers gelten.
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Bei der Definition der Beeinträchtigung in den Bedingungen zur Grundfähigkeitsversicherung fallen im Vergleich zu der seperaten Grundfähigkeitsversicherung der CanadaLife Unterschiede auf. So enthält der Allianz-Tarif eine Art Artztanordnungsklausel, d.h. der Versicherte muss im Versicherungsfall geignete Hilfsmittel verwenden und zumutbare Heilbehandlungen vornehmen. Anderenfalls wird die vereinbarte Rente nicht gezahlt.
Die versicherte Person ist dazu verpflichtet, geeignete Hilfsmittel (z. B. Sehhilfe, Prothese) zu verwenden und zumutbare Heilbehandlungen vorzunehmen, die eine wesentliche Besserung ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungerwarten lassen. Zumutbar sind Heilbehandlungen,die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind.
Die Bedingungen der CanadaLife sehen eine solche Klausel nicht vor.
Der Allianz-Tarif sieht eine ereignisunabhängige Erhöhungsoption vor. Diese wurde von der CanadaLife durch die letzte Bedingungsänderung auch eingeführt (sowohl für die GFV, als auch für die SKV).
Wir wollen hier nun keine vollständige Analyse des Bedingungswerks vornehmen. Wir möchten nur darauf hinweisen, dass es sich auch bei der Grundfähigkeitsversicherung und Schwere-Krankheiten-Vorsorge empfiehlt, einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen. Insoweit gilt hier nichts anderes als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (Blog-Beiträge zur Berufsunfähigkeit) oder Privaten Krankenversicherung (Blog-Beiträge zur PKV).
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