Wechsel in die PKV - Wie sind meine Kinder dann versichert?

Kinder Private Krankenversicherung
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In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Familienversicherung. Kinder des Mitglieds in der gesetzlichen Krankenkasse sind beitragsfrei familienversichert, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Insbesondere kommt es auf das Lebensalter des Kindes an.

 Bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder ohne weitere Voraussetzung familienversichert (§ 10 Abs. 2 Nr 1 Sozialgesetzbuch V),  bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind (Nr. 2), bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden und ohne Altersbegrenzung, wenn sie wegen körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. 

Wie sind meine Kinder/mein Kind nun versichert wenn ich in der privaten Krankenversicherung versichert bin?

Eine beitragsfreie Familienversicherung, wie es sie in der GKV gibt, kennt die private Krankenversicherung nicht. Keinesfalls ist es aber so, dass das Kind eines privat Versicherten zwangsläufig auch privat versichert werden muss. Das Kind kann immer auch mit eigenem Beitrag freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. 

 

Es stellt sich also nicht die Frage, ob das Kind in die PKV muss oder nicht, sondern ob es beitragsfrei  in der GKV versichert werden kann oder nicht.

Die beitragsfreie Familienversicherung ist in § 10 Sozialgesetzbuch V geregelt. 

Auszug aus § 10 Sozialgesetzbuch V (Familienversicherung) - klicken Sie zum Vergrößern auf das Bild
Auszug aus § 10 Sozialgesetzbuch V (Familienversicherung) - klicken Sie zum Vergrößern auf das Bild

Wenn ein Elternteil in die private Krankenversicherung wechselt und ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt, ergibt sich aus § 10 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V für die Prüfung, ob das Kind/die Kinder beitragsfrei in der GKV mitversichert werden können, das folgende Schema:

 

Beträgt das monatliche Einkommen des privat versicherten Elternteils mehr als ein Zwölftel der JAEG (JAEG 2011= 49.500 Euro; Ein Zwölftel=4125 Euro) und ist das Gesamteinkommen des privat Versicherten Elternteils höher als das des gesetzlich versicherten Elternteils?   

 

NEIN, dann beitragsfreie Familienversicherung in der GKV

 

JA, dann keine beitragsfreie Familienversicherung. Das Kind/die Kinder kann/können entweder mit eigenem Beitrag in der GKV oder mit eigenem Beitrag in der privaten Krankenversicherung versichert werden.

 

§ 10 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V - Zum Vergrößern klicken Sie bitte auf das Bild
§ 10 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V - Zum Vergrößern klicken Sie bitte auf das Bild

Wenn ein Elternteil in die private Krankenversicherung wechselt und die beitragsfreie Familienversicherug nicht möglich ist, kann es durchaus sinnvoll sein, das Kind/die Kinder in der GKV gegen eigenen Beitrag zu versichern. Denn die PKV ist für Familien mit Kindern nicht zwangsläufig vorteilhaft. Zum Beispiel kennen die allermeisten Tarife der PKV kein Krankentagegeld bei Erkrankung des Kindes (Lesen Sie HIER mehr zum Kinderkrankengeld bei Erkrankung eines Kindes in der PKV).

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