Hausarztprinzip/Primärarztprinzip

Viele Gesellschaften bieten aus Kostengründen spezielle Hausarzttarife bzw. Primärarzttarife an. Dies bedeutet, dass die Erstuntersuchung bzw. Erstbehandlung zuerst immer durch einen namentlich benannten Hausarzt (Hausarztprinzip) oder einen Allgemeinmediziner (Primärarztprinzip) durchgeführt werden muss. Wird dagegen direkt ein Facharzt/Spezialist aufgesucht, so erfolgt eine Kürzung des Rechnungsbetrages um einen bestimmten Prozentsatz (meist 20‐25%). Einige Tarife verzichten auf das Prinzip, andere Tarife sehen zumindest Ausnahmen vor, wann das Prinzip nicht eingehalten werden muss (im Ausland bei akuter Erkrankung, bei Not- und Bereitschaftsärzten).

 

Es gibt auch Tarife, die anstatt bei Nichteinhaltung des Prinzips weniger zu erstatten, den Versicherten bei Einhaltung des Prinzips, d.h. wenn ein Jahr lang immer zunächst der Hausarzt/Primärarzt aufgesucht wurde, eine "Belohnung" zahlen (z.B. x % des ambulanten Selbstbehalts).

 

Wichtige Leistungsfragen beim Leistungspunkt "Hausarztprinzip/Primärarztprinzip"

  • Volle Erstattung auch bei direkter Facharztkonsultation (= vollständiger Verzicht auf Hausarzt-/Primärarztprinzip)?
  • Falls kein vollständiger Verzicht:
    • Verzichtet der Versicherer bedingungsgemäß zumindest bei akuter Erkrankung im Ausland auf das Hausarztprinzip/Primärarztprinzip?
    • Verzichtet der Versicherer bei Not- und Bereitschaftärzten auf die Einhaltung des Hausarzt-/Primärarztprinzips? 
    • Verzichtet der Versicherer auf eine Frist, nach der erneut die Überweisung durch einen Hausarzt/Primärarzt erfolgen muss? 
    • Begrenzt der Versicher den Eigenanteil, der bei Nichteinhaltung des Prinzips für den Versicherten fällig wird?